Ein Menschenrecht ist ein Recht, das einer Frau oder einem Mann allein deshalb zusteht, weil sie oder er ein Mensch ist:

“Die Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen aufgrund seines Menschseins zu. Daher werden die Menschenrechte auch als angeboren, unverletzlich und unveräusserlich bezeichnet. Sie schützen die Würde des Menschen gegenüber der Willkür des Staates und sind von der Staatsangehörigkeit unabhängig.”

Ist das Stimmrecht ein Menschenrecht? In der Schweiz lautet die Antwort für eidgenössische Abstimmungen und Wahlen bekanntlich: Nein. Es genügt nicht, Mensch zu sein, man/frau muss das Schweizer Bürgerrecht haben, um stimmen und wählen zu können.

Soweit, so klar. Und je nach politischer Haltung gut oder bedauerlich.

Nun schreibt SVP-Nationalrat Roger Köppel am Schluss seines Leitartikels in der “Weltwoche” vom 25. Oktober 2018: “Es gibt ein Schweizer Menschenrecht auf direkte Demokratie.”

Die Politik ist zwar schon reich an Überraschungen. Aber ob Herr Köppel und seine Partei nach dem 25. November einen Vorstoss für das eidgenössische Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer lancieren werden?

Immerhin weckt er vielleicht die Erinnerung daran, dass die Europäische Menschenrechtskonvention der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in der Schweiz Vorschub leistete.

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