Mit Unterstützung des Hauseigentümerverbands sucht die SVP nun den Erfolg gegen die Asylgesetzrevision mit dem Appell an bürgerliche Eigentumsvorstellungen.

Einen offenen Brief des Hauseigentümerverbandes Schweiz an Bundesrätin Simonetta Sommaruga finden Sie hier.

In einem Interview im “SonntagsBlick” geht Bundesrätin Sommaruga auf das Thema Enteignungsbestimmung ein:

Im Land herrscht Land Verunsicherung, vor allem wegen der möglichen Enteignung von Land für den Bau von Asylzentren des Bundes.

Das ist ein sehr theoretisches Argument. In den letzten fünf Jahren haben Bund, Kantone und Gemeinden nie gegeneinander gearbeitet, sondern immer einvernehmliche Lösungen gesucht und gefunden. Die bereits gefundenen Standorte für die Bundeszentren haben die Kantone uns vorgeschlagen. Das zeigt: Wir arbeiten auch bei Asylzentren eng zusammen.

Warum steht der Enteignungs-Paragraf denn im Gesetz, wenn es ihn gar nicht braucht?

Bei dem vorgesehenen Plangenehmigungsverfahren geht es doch nicht darum, jemanden enteignen zu können. Sondern darum, die Asylzentren rasch bauen zu können. Kantone und Gemeinden haben nach wie vor ein Mitspracherecht. Sie können Beschwerde einlegen und rekurrieren. Aber es wird nicht mehr möglich sein, eine Baubewilligung über Jahre hinaus zu blockieren. Wenn wir schnellere Asylverfahren wollen, brauchen wir diese Zentren, in denen alle unter einem Dach sind: das Staatssekretariat für Migration, das die Verfahren durchführt, die Rechtsvertretung, die Rückkehrberatung, die Dolmetscher.

Können Sie versprechen, auf Enteignungen zu verzichten?

Nochmals, das ist ein theoretisches Argument. Es stimmt, dass das Verfahren als Ultima Ratio die Möglichkeit zur Enteignung vorsieht. Aber wir arbeiten in der Schweiz nicht so. Das Militär, das seit 20 Jahren die Möglichkeit hat, solche Enteignungen vorzunehmen, hat noch nie Gebrauch davon gemacht. Auch wir haben null Interesse, gegen einen Kanton oder eine Gemeinde zu entscheiden. Schliesslich müssen die Zentren von den Menschen, die dort wohnen, akzeptiert werden.

An einer Sitzung der Staatspolitischen Kommission sollen Sie erklärt haben, wenn die Enteignungsmöglichkeit des Bundes bei Asylzentren gestrichen werde, könne man die ganze Revision vergessen. Also doch kein theoretisches Argument!

Richtig ist, dass man die Revision vergessen kann, wenn man das Plangenehmigungsverfahren streicht. Denn dann riskiert man, dass ein einziger Beschwerdeführer den Bau eines Zentrums über Jahre hinaus verhindern kann.

Sie sagten auch schon, der Bund kenne das Plangenehmigungsverfahren auch für Atomanlagen. Kann man Asylzentren wirklich mit AKW vergleichen?

Natürlich nicht. Juristisch geht es jedoch um das gleiche Prinzip. Aber schauen Sie: 2013 hat die Bevölkerung mit 78 Prozent sogar dem bewilligungsfreien Bau von temporären Asylzentren zugestimmt, wenn es schnell gehen muss. Daher bin ich überzeugt: Die Bevölkerung weiss, dass gute Lösungen im Asylbereich entsprechende Strukturen brauchen.

Also muss jetzt kein Landwirt Angst haben, dass der Bund ihm Land wegnimmt?

Den Landwirt, der davor Angst hat, möchte ich erst sehen.”

Vollständiges Interview hier.

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