Auszug aus einem Artikel von Jacques Dubey, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Fribourg, erschienen in “Le Temps”. Übersetzung: Pascal Witzig, Mitglied von Operation Libero.

Link zum Originalartikel in “Le Temps”.

Link zur Übersetzung.

“(…) Ein politisches Regime (ist) der Bezeichnung «Demokratie» nicht würdig, wenn die Grundregel – das Gutheissen von Gesetzen durch das Volk – nicht noch durch weitere Regeln ergänzt wird, welche die Anwendung der Gesetze an Richter übertragen (Gewaltenteilung), und welche den Bürgern Rechte gewähren, welche sie vor willkürlicher Anwendung besagter Gesetze durch die Richter schützt (Rechtsstaatlichkeit). Würde die Schweiz zu einem Regime wechseln, in welchem es weder Schutz, noch Gerichtsbarkeit über die Grundrechte gibt, so würde sie ihren Titel des Weltmeisters der Demokratie verlieren; sie würde sogar auf die hintersten Ränge zurückfallen.

Die Verfasser der «Selbstbestimmungsinitiative» scheinen die Regeln des demokratischen Spiels nicht zu kennen. Offiziell lassen sie verlautbaren, dass sie damit das Verfassungsrecht über das Völkerrecht stellen wollen; faktisch wollen sie aber damit die Schweiz dazu nötigen, eines Tages die EMRK aufzukünden, um damit der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu entgehen. Denn, gemäss den Initianten, würde das Völkerrecht verhindern, dass der Willen des Volkes respektiert wird, so wie dies in der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu sehen sei.

Mit diesen Aussagen machen sie sich zu Simulanten und schlechten Verlierern, weil es waren Schweizer Richter und dann das Schweizer Volk, die dafür gesorgt haben, dass die Ausschaffung krimineller Ausländer in einem gemässigten Rahmen bleibt. Aber vorallem sind die Initianten armselige Strategen, wenn sie vorhersagen, dass die Schweiz ohne die EMRK demokratischer würde. Erinnern wir uns daran, dass die Schweiz vor der EMRK eine Demokratie ohne Frauen war…

(…)

Weshalb müssen wir in einem solchen Kontext die Grundrechte schützen? Weil die Art und Weise, durch welche wir in einer Demokratie Beschlüsse fassen, d.h. durch die Mehrheit, unsere Freiheit und Gleichheit bedroht, welche wir ja genau erhalten wollen. In Abhängigkeit des Inhalts des zu beschliessenden Gesetzes und dem Ausgang der Abstimmung, können gewisse Individuen (alleine oder als Minderheit) Mal für Mal der Gnade anderer Individuen (die Mehrheit) ausgeliefert sein; das genaue Gegenteil dessen, was Demokratie eigentlich bewirken sollte.

Daher rührt die Notwendigkeit, jeden Bürger vor dem Machtmissbrauch durch eine Mehrheit zu schützen. Denn die Meinung der Mehrheit muss gewiss Geltungsvorrang vor jener der Minderheit haben, aber dies darf nicht dazu führen, dass irgendeine Minderheit unterdrückt wird, bis und mit inbegriffen der kleinsten existierenden Minorität, welche unsere Individualität ist. Was den Unterschied angeht, zwischen einer Entscheidung, die auferlegt wird und einer Entscheidung, die unterdrückt, so spielt die Verhältnismässigkeit eine wichtige Rolle; diese besteht darin, dass auf die einzigartigen Umstände eines jeden Individuums eingegangen wird, auch wenn er Ausländer sei.

Um den Ausländern dieses Recht zu verwehren, zögern die Initianten nicht, von euch Schweizer Bürger zu verlangen, dass ihr jene Grundrechte ausschlagt, welche euch seit 1974 gehören. Egal, sagt ihr: „Das Volk bin ich!“; „Die Minderheit sind die anderen!“

Seid ihr euch dabei sicher? (…)

Passt auf, Bürger! In der Herrschaft der Herde, welche man euch unterbreitet, seid ihr eines Tages das schwarze Schaf, welches von den weissen Schafen mit Füssen getreten wird. Und die Richter, die über die Demokratie richten sollten, würden dann nicht einfach das Spiel anhalten können, wegen einer kleinen Lappalie, die einzig und allein euch betrifft.”

 

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