In der Auseinandersetzung über die Konzernverantwortungsinitiative, die am 29. November 2020 zur Abstimmung kommt, wird der Vergleich mit in Kraft stehenden und vorgeschlagenen Regelungen anderer Länder sowie der Europäischen Union eine Rolle spielen.

Hierzu weisen wir zunächst aktuell auf einen Bericht des Korrespondenten der NZZ-Wirtschaftsredaktion in Berlin, René Höltschi, hin: “Deutschland auf Schweizer Spuren: Das geplante Lieferketten-Gesetz erhitzt die Gemüter” (Link zum Artikel). In Deutschland wie in der Schweiz wird die Auseinandersetzung nicht als Grabenkampf zwischen Links und Rechts geführt: Der deutsche Entwicklungsminister, der die Gesetzesvorlage mitträgt, gehört der CSU an. Und ebenso wie in der Schweiz, wird der Widerstand von Wirtschaftsverbänden angeführt.

Das Initiativkomitee hat einen Rechtsvergleich zwischen der Konzernverantwortungs-Initiative und dem heute geltenden Recht in Frankreich, den Niederlanden, Grossbritannien sowie Deutschland ins Netz gestellt, in seinem Auftrag erarbeitet von Dr. iur. Gregor Geisser, Anwalt in St. Gallen(Link zur Zusammenfassung).

 

 

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