Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Claude Dubois, der Marie ermordet hatte, aufgehoben.

Daniel Gerny kommentiert in der NZZ unter dem Titel “Weshalb der Verzicht auf die lebenslange Verwahrung des Mörders von Marie richtig ist” (Link zum Kommentar).

Auszug:

“Diese Rechtsprechung widerspiegelt nicht etwa die Angst vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg oder eine Verweichlichung der Justiz. Sie erfolgt im Interesse einer liberalen Gesellschaft, die die freie Willensbildung und damit das Schuldprinzip zu einer zentralen Leitlinie des Strafrechts macht. Dazu gehört, dass Massnahmen, die nicht aufgrund des Verschuldens, sondern alleine aus Sicherheitsgründen ausgesprochen werden, stets begründet und überprüft werden müssen. Das bedeutet keine Einbusse von Sicherheit: Die Geschichte des Mörders von Marie und sein Verhalten deuten darauf hin, dass mit seiner Freilassung zeitlebens kaum zu rechnen ist. Daran ändert sich nichts, wenn als Folge des Urteils nun statt einer heute schon lebenslänglich festgesetzten eine ordentliche und regelmässig zu überprüfende Verwahrung ausgesprochen wird.”

Das sind Erwägungen, die den Chefredaktor des “Blick” so wenig  interessieren wie die Urteilsbegründung. Für ihn ist der Fall einfach und klar: Missachtung des Volkswillens! Link zum Kommentar.

Ralph Aschwanden, forensischer Psychiater und St. Gsller Amtsarzt, wirft Bundesrichtern vor, ihre eigene Befindlichkeit vor das Gesetz gestellt zu haben: Ihre mentale Unfähigkeit, einen Menschen lebenslänglich « wegzusperren ». Wer einen solchen Vorwurf erhebt, sollte alelrdings ein paar Worte zur Urteilsbegründung sagen. Und sollte im Interview danach gefragt werden. Link zum Interview.

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