Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) setzt einen neuen Schwerpunkt bei den Rechten  besonders verletzlicher Gruppen in der Praxis, u.a. beim Schutz der Grund- und Menschenrechte von älteren Personen.

Siehe:

deutsch

français.

Damit nimmt sich das SKMR wissenschaftlich einer breit lancierten Bewegung an: Europa- und weltweit leiten die Organisationen, die sich für alte Menschen sowie für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen einsetzen, ihre Forderungen vermehrt aus den Menschenrechten und aus den einschlägigen Konventionen ab. Einen Meilenstein bildete die Glasgow Declaration von Alzheimer Europe.

Siehe bereits einen Bericht von Unser Recht aus dem Jahr 2014,  mit Hinweisen auf eine Empfehlung des Europarates und vermehre Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten alter Menschen: Link.

An der Alzheimer’s Disease International (ADI) Conference 2016 in Budapest fasste der ADI-Council einen diesbezüglichen Beschluss, den Dr. Stefanie Becker, Geschäftsleiterin der Schweizerischen Alzheimervereinigung, im Schweizer Alzheimerblog mitteilte:

“Die einzelnen Länder sollen bestehende Menschenrechtskonventionen vermehrt für ihre Advocacy-Strategien nutzen. Diesem Grundsatz hat der ADI-Council mit grosser Mehrheit zugestimmt.  Menschen mit Demenz sollen ihre Menschenrechte wahrnehmen können und gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen haben. Um dies sicherzustellen, wird ADI die Mitgliedsländer künftig noch stärker unterstützen. In diesem Kontext wird auch die UNO-Behindertenrechtskonvention diskutiert, die die Schweiz vor genau zwei Jahren, im April 2014, in New York ratifiziert hat.”

 

Print Friendly, PDF & Email