Was steht uns mit der Umsetzung des verschärften Strafgesetzes bevor?

Es ist anzunehmen, dass gegen Ausweisungen, die aufgrund der Verschärfungen des Strafgesetzes verhängt werden, Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg geführt werden. Sollte der EGMR solche Ausweisungen als nicht konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beurteilen, müsste das Bundesgericht entscheiden, ob es die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR weiterhin als verbindlich erachtet und deshalb die betroffenen Ausweisungen aufhebt. Wenn ja, würde sich eine Fallsammlung ergeben, welche die SVP als Argumentarium für ihre “Selbstbestimmungsinitiative” einsetzen würde. Diese fordert unter anderem die Unverbindlichkeit der EMRK.

Darauf müssen wir uns vorbereiten und diese Entwicklung argumentativ eng begleiten.

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