Für den Antrag des Bundesrates zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Nationale Menschenrechts-Institution ist der Ständerat Erstrat. Die Vorberatung obliegt der Aussenpolitischen Kommission (APK-S).

Die APK-S trat aber noch nicht auf die Vorlage ein, sondern bestellte bei der Staatspolitischen Kommission des Ständerats einen Mitbericht.

Medienmitteilung der APK-S:

“Die Kommission hat ihre Beratungen zur Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (19.073) wieder aufgenommen. Sie hat ohne Gegenstimmen entschieden, von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einen Mitbericht einzufordern. Dieser Mitbericht soll sich insbesondere mit der Kompatibilität der neuen Institution mit den Kompetenzen der Kantone auseinandersetzen. Auch soll der Mitbericht aufzeigen, wie die Organisation in das Schweizer Staatssystem passen würde, falls ihr eine Überwachungsfunktion zukäme.” (Link deutsch français italiano)

Hierzu ist festzustellen, dass der Gesetzesentwurf des Bundesrates keine Überwachungsfunktion vorsieht.

Wir erinnern an unseren Brief an die APK-S:

“’Unser Recht’ für Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution” (Link)

“Lettre à la Commission du Conseil aux Etats: ‘Notre Droit’ s’engage pour une institution nationale des droits humains” (Lien)

 

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