Niccolò Raselli, alt Bundesrichter, wendet sich gegen einen Gegenvorschlag zur Anti-Menschenrechtsinitiative, der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative, der SVP. Insbesondere wendet er sich gegen eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/Liberale, AR), wonach Staatsverträge mit verfassungsmässigem Charakter dem obligatorischen Referendum zu unterstellen wären. Link zur Motion.

Der Verfasser kommt zu folgendem Schluss:

“Es besteht keine Notwendigkeit, die heutige Rechtslage, wie sie in Art. 190 BV umschrieben ist und zu der eine gefestigte Rechtspraxis besteht, zu ändern, zumal es illusorisch ist zu glauben, mit einer anderen, auf formellen Kriterien gründenden Lösung seien alle künftigen Konflikte ein für allemal aus der Welt zu schaffen. Zu Recht weist Professor Daniel Thürer darauf hin, dass in den übrigens seltenen Fällen von Konflikten die Fragestellungen meist derart subtil seien, dass die Lösung besser den Gerichten belassen werde.[1] Die vorgeschlagene Lösung würde mehr Fragen aufwerfen als lösen. Gegen politische Manipulationen wäre sie nicht gefeit und hinsichtlich bestehender und künftiger Vertragspartner würde sie fatale Signale aussenden.

Auch mit Blick auf die Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP-Initiative besteht kein Grund, in Aktivismus zu verfallen und der Initiative die „Ehre“ eines Gegenvorschlages zu erweisen, statt sie als Zumutung einfach abzuschmettern. Der Bundesrat hatte 2010 eine der Motion Caroni entsprechende „Klarstellung“ bereits einmal vorgeschlagen – als direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!“ -, was aber vom Parlament namentlich aus abstimmungstaktischen Überlegungen abgelehnt wurde. Wie damals legen heute auch abstimmungstaktische Überlegungen nahe, von einem Gegenvorschlag die Hände zu lassen. Beginnt man an der geltenden Gesetzgebung herumzuschrauben, gerät man in Teufels Küche. Die Gefahr wäre gross, dass der heutige Schutz der staatsvertraglich gewährleisteten Menschenrechte Schaden nehmen könnte.”

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