Wenn die Tagesmedien am 19./20. Dezember 2016 melden können, ein Runder Tisch unter Vorsitz von alt Bundesrat Moritz Leuenberger habe einen Konsens für Hilfe und Entschädigung an Asbestopfer erzielt, ist daran zu erinnern, dass dies nur dank einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg politisch möglich wurde.

Link zum NZZ-Bericht über das Ergebnis des Runden Tisches: hier.

Link zum Le-Temps-Bericht hier.

Link zur Dokumentation von humanrights.ch:

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Befürworter der Anti-Menschenrechte-Initiative der SVP, der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative, haben auch das Asbesturteil des EGMR kritisiert. Aber ein Kesseltreiben wie in Ausschaffungsfällen wagten sie nicht. Allzu augenfällig ist der Wert dieses Strassburger Beitrags zur Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz.

Siehe auch “Wird der Fonds für Asbest-Opfer zum Vorwand?”: Link hier.

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