Economiesuisse veröffentlicht im Internet einen Auszug eines Interviews des “Basler Zeitung” mit Präsident Heinz Karrer über die Selbstbestimmungsinitiative.

Hier sei herausgegriffen, wie Karrer das Argument der Initianten widerlegt, die Schweiz würde durch die Annahme der SBI nur mit Deutschland gleichziehen:

“Die Situation in Deutschland ist eine ganz andere. Erstens kennt das Land anders als die Schweiz ein Verfassungsgericht, das Widersprüche fallweise auflösen kann. Zweitens ist Deutschland eine parlamentarische Demokratie und kennt den Dualismus – das heisst: völkerrechtliche Verträge werden vom Parlament genehmigt und anschliessend ins Landesrecht übernommen. Drittens kennt es eine Klausel im Grundgesetz, wonach international akzeptiertes Völkerrecht als Teil des Bundesrechts direkt innerstaatlich gilt, und viertens – ganz wichtig – gilt in Deutschland der Vorrang des EU-Rechts. Einen Kündigungsautomatismus, wie ihn die SBI fordert, kennt das Land nicht. Ein solcher Vergleich hinkt also gewaltig.”

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