Christophe Darbellay, Lukas Häuptli, Daniel Jositsch u.a.

CVP-Präsident Christophe Darbellay zu Bundesrat Ueli Maurers Antrag, die EMRK zu kündigen:

“Le problème, c’est que l’UDC ne joue plus avec les minarets mais avec les valeurs fondamentales du pays.”

(Aus Fabian Muhieddine, “Comment Ueli Maurer a monté son coup politique contre les droits de l’homme”, “Le Matin Dimanche”, 23 novembre 2014, p. 7).

*

“Le Temps” mit Reaktionen auf Ueli Maurers Antrag finden Sie hier.

*

“Gut, gibt es in Europa fremde Richter.” Unter diesem Titel steht in der “NZZ am Sonntag” (23.11.14, S. 19) ein Meinungsartikel des Redaktors Lukas Häuptli:

 “Seit vierzig Jahren gilt in der Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention. Ausgerechnet zum Jubiläum ist die Kritik an ihr so laut wie nie zuvor. Dabei geht es in einer globalisierten Gesellschaft nicht ohne den ständigen Verweis auf unveräusserliche Grundrechte. (…) 

Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert Grund- und Menschenrechte über Landesgrenzen hinaus. (…) Wer, der bei gesundem Menschenverstand ist, will das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Gedanken- und Meinungsäusserungsfreiheit auf Landesgrenzen beschränken? Keiner. Diese unveräusserlichen Rechte sind international.”

Ceterum censeo: Gemeinsame Richter, wie sie in Strassburg wirken, sind nicht dasselbe wie fremde Richter. Das schmälert aber die Freude über diese Stellungnahme nur wenig.

*

Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich und SP-Nationalrat:

“(…) Es entbehrt nicht der Ironie, dass nun ausgerechnet in der Schweiz, ausgerechnet die SVP, die sich gerne als Gralshüterin der Bürgerrechte sieht, dieses wichtige Bürgerrecht beseitigen will. Die Auswirkungen wären fatal: denn in der Schweiz gibt es noch nicht einmal ein Verfassungsgericht. Wer gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ins Feld führt, dass die Bundesverfassung die Menschenrechte ja auch schütze, übersieht nämlich, dass in der Schweiz der Gesetzgeber weitgehend unkontrolliert Gesetze erlassen kann, auch solche, die gegen Verfassungsrechte verstossen. Der wesentliche Schutz davor kommt von der EMRK.

Wer diesen Schutz beseitigen will, tritt die Menschenrechte und alle Opfer staatlicher Willkür mit Füssen.”

Mehr Informationen finden Sie hier.

Print Friendly, PDF & Email