Nach der Aufklärung des Mordfalls von Rupperswil stellt Dominique Strebel im “Tages-Anzeiger” die Frage. ob für die Strafverfolgung der Zweck die Mittel heilige.

“Die Gerichte zeigen viel Verständnis für die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden”, stellt Strebel fest. “Mit welcher Begründung erfährt die Öffent­lichkeit kaum. Denn die Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte, die die Straf­verfolger kontrollieren sollen, sind geheim. Auf der Strecke bleibt damit die Mitsprache von uns allen. Und die Prognose sei gewagt: Wir stehen nur so lange auf der Seite der Strafverfolger, wie alles gut geht. Deshalb dienen gesetzlich klar geregelte Zwangsmassnahmen auch den Strafverfolgern.”

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Hingewiesen sei auch auf einen Gastkommentar von Sarah Schläppi und Niklaus Ruckstuhl in der NZZ vom 26.5.2016 über “Prävention als Haftgrund – Die Grenzen der Untersuchungshaft”: Hier.

 

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