Wie aus dem einem Interview der “Schweiz am Sonntag” mit SVP-Präsident Albert Rösti hervorgeht (Link hier), hat sich die SVP offenbar entschieden, für ihre Anti-Völkerrechts-Initiative eine Verharmlosungs-Propaganda zu führen. Sie baut auf der zutreffenden Feststellung auf, der Gerichtshof in Strassburg entscheide nur selten gegen die Schweiz, und leitet daraus ab, die Schweiz werde nicht vertragsbrüchig, wenn sie sich über diese Entscheide hinwegsetze.
Die SVP wird aber dazu stehen, dass die Urteile gegen die Schweiz, auch wenn es nur wenige sind, wichtig sind. Sie erklärt sie pauschal zu politischen Urteilen, also zu Verletzungen der EMRK durch den Gerichtshof. Damit stellt sie – und das ist der Kern der Initiative – die Schweiz über den Gerichtshof. Dies ist mit der Zugehörigkeit der Schweiz zur EMRK klar unvereinbar. Die Anerkennung der Verbindlichkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine zentrale Vertragspflicht.
Die SVP schlägt nun vor, die Schweiz solle sich die Positionen Deutschlands und Grossbritanniens zu eigen machen. Im Falle Deutschlands ist dies schon deshalb schwer möglich, weil Deutschland eine umfassende eigene Verfassungsgerichtsbarkeit hat. Die SVP hat eine solche immer abgelehnt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sorgt aber dafür, dass das Land schon gar nicht in ernsthafte Konflikte mit der EMRK gerät. Bei Grossbritannien liegt der Fall bekanntlich anders: Es ist offen, ob das Land bei der EMRK bleibt. Die jetzige Premierministerin Theresa May befürwortete als Innenministerin die Kündigung.

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Entscheidend wird sein, die Jahre bis zur Volksabstimmung zu nutzen, um aufzuzeigen, dass die Rechtsprechung “Strassburgs” besser ist, als die SVP sie hinstellt, und dass breite Bevölkerungskreise in der Schweiz – einem Land ohne Verfassungsgericht! – sehr daran interessiert sind, die Möglichkeit einer Menschenrechtsbeschwerde nicht zu verlieren.

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