Eine gute Chance, aber keine Gewissheit für das Nein.

Höchste Dringlichkeit hat im Herbst 2015 die Vorbereitung der Abstimmungskampagne gegen die Durchsetzungsinitiative der SVP. Diese kann bereits am 28. Februar 2016, eventuell am 5. Juni 2016, zur Abstimmung kommen.

Wortlaut der Durchsetzungsinitiative finden Sie hier.

Einige taktische Aspekte:

– Das „politische Personal“ ist bis zum 18. Oktober 2015 weitgehend durch die Wahlkämpfe absorbiert.

– Die Bekämpfung der Durchsetzungsinitiative wird dadurch erschwert, dass quasi als indirekter Gegenvorschlag die bereits erfolgte Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes bekannt gemacht werden muss. Diese wird wohl in den Abstimmungserläuterungen dargelegt werden, aber dem Abstimmungsmaterial nicht beiliegen. Das Referendum wurde gegen diese Gesetzesrevisionen nicht ergriffen. Die neuen Gesetzesbestimmungen finden Sie hier.

– Zum Vergleich mit der Ausgangslage, die zur Ablehnung des Gegenvorschlags zur Ausschaffungsinitiative führte:

Der Gegenvorschlag fiel einem Zangenangriff von links und rechts zum Opfer. Die Linke und die NGO’s, die damals den Gegenvorschlag bekämpften, werden zweifellos die Durchsetzungsinitiative ablehnen, sodass keine Zweifronten-Auseinandersetzung bevorsteht. Allerdings ist das revidierte Gesetz strenger als der Gegenvorschlag: Im Wesentlichen wird eben doch die Ausschaffungsinitiative umgesetzt, und die Härtefallklausel (neu Art. 66 a Abs. 2) wendet das Verhältnismässigkeitsprinzip viel schwächer an als der Gegenvorschlag. Dies könnte auf der Linken die Motivation zur Stimmabgabe reduzieren.

– Letztlich stimmten in National- und Ständerat alle Parteien ausser der SVP der Revision von StGB und MStG zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu. Mit den Stimmen der Wählerinnen und Wähler dieser Parteien sollte deshalb die Durchsetzungsinitiative zur Ablehnung gebracht werden können. Es wäre aber falsch, sich diesbezüglich in falscher Sicherheit zu wiegen. Viel Überzeugungsarbeit wird nötig sein.

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