Zu einer Kampfparole gegen die Europapolitik des Bundesrates

Was ist eigentlich ein Kolonialvertrag?

Seit einiger Zeit bezeichnet die SVP das mögliche Ergebnis von Verhandlungen der Schweiz und der EU über den künftigen institutionellen Rahmen der bilateralen Beziehungen als “Kolonialvertrag”. So am 14.8.15 erneut Christoph Blocher im “Blick”.

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Am Anfang des Nachdenkens darüber, was eigentlich ein Kolonialvertrag sei, steht wohl die Überlegung, dass die Staaten, die Kolonien hatten, mit den kolonisierten Völkern typischerweise KEINE Verträge abschlossen. Es gibt einen bekannten “Kolonialvertrag”, aber dessen Vertragspartner waren zwei Kolonialmächte: Deutschland und Grossbritannien.

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Kommentar:

Die Botschaft der SVP lautet: Der Bundesrat schickt sich an, die Schweiz durch Abschluss eines institutionellen Vertrags zur Kolonie der EU zu machen. Der Vergleich der Europäischen Union von 28 Staaten mit einer Kolonialmacht wie zum Beispiel Grossbritannien unter Königin Victoria erinnert an die Gleichsetzung des gemeinsamen Menschenrechts-Gerichts der Mitgliedstaaten des Europarats mit den habsburgischen “fremden Richtern”, von denen im Bundesbrief die Rede ist.

Auch wenn die Schweiz künftig gegenüber den EU-Staaten weniger privilegiert sein wird als heute, weil sie sich vermehrt entscheiden muss, wo sie Vertragsrechte erhalten und behalten, und wo sie zufolge einer ihr nicht genehmen Weiterentwicklung des EU-Rechts darauf verzichten will: Die Rechte, die die Schweiz dafür bekommt und behält, und der Nutzen, den die schweizerische Wirtschaft und Forschung daraus ziehen, werden den Vergleich mit einer Kolonie der Lächerlichkeit preisgeben.

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