Bericht über einen Vortrag des Redaktors der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter”.

Ein Bericht über einen Vortrag Professor Hans-Ueli Vogts, des Redaktors der SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“, bei einer SVP-Sektion bestätigt, dass „Strassburgs“ Praxis zu Artikel 8 EMRK eine zentrale Bedeutung in der Kampagne für die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ bekommen wird:

„Besonders stört er sich am Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): dem Recht auf Privat- und Familienleben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) interpretierte zu viel in diesen Artikel hinein, etwa ein Recht auf Schutz gegen Fluglärm. ‚Ich sage: Dazu brauchen wir kein europäisches Gericht. Das können wir in der Schweiz selbst regeln‘. (…) Wenn die EMRK oder ein anderer Staatsvertrag mit den Schweizer Vorstellungen nicht mehr übereinstimme, dann müsse man diesen eben kündigen. Wie einen Vertrag zwischen Firmen.“

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Es wird nun notwendig, die Praxis des EGMR zu Artikel 8 kritisch zu analysieren, aufgrund von Vorarbeiten aus der Rechtswissenschaft. Sollte sich ergeben, dass sie nach verbreiteter Meinung zu Übertreibungen geführt hat, stellt sich die Frage, ob zu erwarten ist, dass sich das Zusatzprotokoll 15 mit der Stärkung von Subsidiarität und margin of appreciation auf die weitere Entwicklung dieser Praxis auswirken wird.

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Eine Revision des materiellen Konventionsrechts, also namentlich von Art. 8 EMRK, wurde dem Vernehmen nach bisher als für die Konventionsstaaten unvorstellbar erachtet. Auch diese Annahme müsste nötigenfalls überprüft werden.

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