Im Ernst die Haltung der NZZ?

Das kann in die Zeitgeschichte eingehen: Ein Teil der NZZ-Redaktion – wohlverstanden: ein Teil – schlägt sich auf die Seite des Volks-Absolutismus. In einer entscheidenden Phase der schweizerischen Verfassungspolitik wird der Angriff gegen den Schutz vor unverhältnismässigem Staatshandeln unterstützt.

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Hierzu eine Zuschrift von Prof. Dr. iur. Dr. h.c Pierre Widmer, Bern, vormals Direktor des Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung (SIR) in Lausanne und zuvor Vizedirektor des Bundesamts für Justiz:

“Katharina Fontana feilt einmal mehr fleissig an ihrem Ruf als demokratistische Hardlinerin. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit erscheint ihr suspekt, wenn nicht unverhältnismässig. Er diene dazu, „unliebsame Initiativen faktisch auszuhebeln und den Volkswillen zu durchqueren“. Wenige Seiten weiter hinten in derselben NZZ-Ausgabe (Nr. 269 vom 19. November 2014) beschwert sich ein gewisser Zürcher SVP-Nationalrat über den „Problemfall Ständerat“, der den Radikalismus der Volkskammer bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative mit einer „sogenannten Härtefallklausel“ zu „durchqueren“ versuche. Dass man solches in einem SVP-Leserbrief zu lesen bekommt – meinetwegen. Aber in einem redaktionellen Grundsatzartikel sind derart undifferenzierte Äusserungen zumindest deplaziert. Vielleicht hätte man zuerst die Rechtskonsulentin der NZZ fragen sollen.”

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