Die EMRK gewährt auch Rechtsschutz bei spezifischen Problemen älterer und alter Menschen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg fällt immer mehr Urteile, bei denen es um Rechte alter Menschen geht. Dies stellte Matthias Kloth von der Generaldirektion des Europarats für Menschenrechte und Recht fest. Er referierte am 20. Oktober 2014 an der Jahreskonferenz von Alzheimer Europe in Glasgow. Kloth war Sekretär der Arbeitsgruppe des Europarats, welche die 2014 durch den Ministerrat verabschiedete Empfehlung des Europarats zur Förderung der Rechte älterer Menschen entwarf.

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In der sich anbahnenden Auseinandersetzung über die künftige Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Rechtsprechung des EGMR in der Schweiz wird es auch darauf ankommen, welche Bevölkerungsgruppen an der Geltung interessiert sind. Es ist augenfällig, dass Seniorinnen und Senioren, die den Wert ihres Menschenrechtsschutzes erkennen, ein stimmstarkes Potenzial werden können.

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