An einer Veranstaltung von “Dialog EMRK”  am 13. Juni 2016 in Bern legte Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli “Mögliche Konsequenzen der sog. Selbstbestimmungsinitiative für das Bundesgericht” dar: 2016 06 Raselli Selbstbestimmungsinitiative

Der Autor kommt zu folgendem Schluss:

“Mit der Kündigung der EMRK gerieten Richter und Richterinnen unter enormen politischen Druck. Vertragstreue und Verteidigung menschenrechtlicher Garantien würden von der populistischen Rechten als Missachtung des Volkswillens denunziert.

Mit den nunmehr schrankenlosen Automatismen würde zudem die Justiz ausgeschaltet, d.h. die der Rechtsprechung vorbehaltenen Entscheidungen wären im Ergebnis vorab von der gesetzgebenden Gewalt gefällt. Auch das ist eine – nicht deklarierte – Zielsetzung der Selbstbestimmungsinitiative. Letztlich beschneidet die Initiative nicht die Macht der so genannten „fremden“ Richter, sondern die Kompetenz der eigenen Richter und Richterinnen. Sie stellt die Gewaltenteilung ernsthaft in Frage; ein Phänomen, das in Europa Schule zu machen scheint. Man denke an Ungarn, man denke an Polen.”

 

 

 

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