Michael Hermann erklärt in seinem neuen Buch “Was die Schweiz zusammenhält” (Basel 2016) die grosse Bedeutung des Grundsatzentscheids von Volk und Ständen gegen die  Durchsetzungsinitiative – ganz generell, aber auch speziell für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Er zeichnet den dramatischen Hergang nach: Die Mehrheit des Nationalrates wollte voreilig kapitulieren und hätte dadurch den Volksentscheid verhindert. Überzeugend legt Hermann dar, dass das Nein an der Urne eine gemeinsame Leistung einer Instanz der institutionellen Politik, nämlich des Ständerats, und erwachter Kräfte der Zivilgesellschaft war.

Auszug:

“‘Sieg auf der ganzen Linie’ stand im ‘Tages-Anzeiger’ unter einem Bild der SVP-Leitfiguren Christoph Blocher, Caspar Baader und Toni Brunner (…). Das war in der Frühjahrssession 2014. Die grosse Kammer hatte soeben mit 106 zu 65 Stimmen und elf Enthaltungen beschlossen, die SVP-Ausschaffungsinitiative praktisch eins zu eins im Sinn der hängigen Durchsetzungsinitiative umzusetzen – inklusive Deliktkatalog, Automatismus und ohne Härtefallklausel. (…)

Und tatsächlich, der Nationalrat spurte. Es war wie ein Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Das Parlament entmachtete sich selbst, um nicht von der SVP-Initiative gemeuchelt zu werden. (…)
Doch den ‘Volkswillen’ gibt es nicht. Es gibt nur ‘Volksentscheide’. Der damit verbundene Wille ist Interpretationssache – mehr noch: Er ist ein Trugbild. Er ist nicht realer als der ‘Weltgeist’, von dem Hegel fabulierte. (…)

Nie wurde dieses Trugbild so erbarmungslos entlarvt wie bei der Durchsetzungsinitiative. (…) Es war die Stimmbevölkerung selbst, die sie eines Besseren belehrte. (S. 201 f.)

“Das Nein zur Durchsetzungsinitiative hat der Vorstellung, dass die wortgetreue Auslegung von Initiativtexten einem ‘Volkswillen’ entspreche, den Boden entzogen. Nun wissen wir, dass eine Mehrheit der Stimmenden dem Parlament einen Spielraum zugesteht. Die Stimmbevölkerung hat deutlich gemacht, dass eine Volksinitiative nicht das Ende, sondern der Anfang eines Prozesses ist. Die Mehrheit beansprucht nicht die Rolle des Gesetzgebers. Eine angenommene Initiative ist eine Aufforderung an die Politik, sich bestimmter Problemfelder anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund erscheint heute auch die Masseneinwanderungsinitiative in anderem Licht. Die 50,3 Prozent, die ihr Anfang 2014 zugestimmt haben, haben kein neues Zuwanderungsgesetz beschlossen und nicht die Beziehung mit Europa neu definiert, sondern bloss die Politik dazu aufgefordert, im Bereich der Zuwanderungssteuerung aktiv zu werden. So gelesen ist nicht das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative extrem. Extrem sind nur verängstigte und kopflose Schlüsse, die überhastet daraus gezogen werden. (…)
(S. 203 f.)

(…) Es ist verlockend, das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die klassische institutionelle Politik auszuspielen. Doch die Entwertung der klassischen Formen von Politik ist nicht nur falsch, sie ist gefährlich. So ist etwa in der Mythenbildung rund um die Durchsetzungsinitiative etwas Entscheidendes vergessen gegangen: Es war der Ständerat, der in seiner Weitsicht den Erfolg der ‘Zivilgesellschaft’ überhaupt erst ermöglichte. Zur Abstimmung über diese Initiative ist es nur gekommen, weil die kleine Kammer nicht auf die Linie des Nationalrats einschwenkte und nicht vorzeitig kapitulierte.

Kürzlich schilderte mir ein ehemaliges Ständeratsmitglied, wie die FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber mit ihrer ganzen Autorität versuchte, den Ständerat umzustimmen. Huber, diese kluge und vernünftige Leitfigur des Nationalrats der letzten Legislatur, war offenbar so tief in die Logik des Wahlkampfs und der strategischen Allianzen versunken, dass die die Tragweite der von ihr geforderten Kapitulation nicht sah. Das Parlament hätte sich nicht nur als erpressbar gezeigt, es hätte der Politik mit Drohkulissen vollends zum Durchbruch verholfen. Doch der Ständerat blieb standhaft. Er alleine trägt die Verantwortung für den Grundsatzentscheid, der das Aufblühen der ‘Zivilgesellschaft’ erst möglich gemacht hat. (…)”
(S. 207 f.)

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