Kommentar von Ulrich Gut:

Soll künftig mit der Nichtumsetzung angenommener radikaler Volksinitiativen regelmässig gerechnet werden?

Die Masseneinwanderungsinitiative wird nicht umgesetzt. Der Gewerbeverband will, dass nach einem Ja zur No-Billag-Initiative der Staat die SRG mit Subventionen stützt – im Widerspruch zum Initiativtext.

Wenn das mit No Billag so läuft – welches wird der dritte, vierte und fünfte Fall von Nichtumsetzung sein?

Die Folge wäre eine Verfassungsänderung erster Güte: Das Parlament würde ermächtigt, Volksinitiativen zu Petitionen zu degradieren. Kühn schrieb der ehemalige NZZ-Bundesgerichtskorrespondent Markus Felber in der “NZZ am Sonntag” vom 7.1.18, dies sei ja der Sinn des Grundsatzentscheids der Schweiz, keine Verfassungsgerichtsbarkeit zu wollen: Dass gegen verfassungswidrige Bundesgesetzesnormen nicht geklagt werden könne, schütze die Gesetzgebung und damit die Rechtsanwendung vor plebiszitären Exzessen.

Dass angenommene Volksinitiativen nur mühsam und unvollständig umgesetzt werden, kennen wir. Ein Beispiel ist die Alpeninitiative. Aber dass dies nun zur Doktrin erhoben würde, wäre neu. Es wäre vielleicht schlau, aber verfassungspolitisch falsch. Die Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative müsste ein Einzelfall – ein Not-Fall – bleiben.

Einschneidende Änderungen der direktdemokratischen Rechte müssen durch eine formelle Verfassungsrevision, mit dem Mehr von Volk und Ständen, durchgeführt werden. Ist das nur noch ein frommer Wunsch? Wo bleiben die pathetischen Direktdemokraten, die die Verfassungsgerichtsbarkeit ablehnten und dabei stolz den Anspruch erhoben, bei uns sei es das Parlament, das für eine verfassungsmässige Gesetzgebung sorge?

Ausserdem kann man sich auch über die politische Schlauheit streiten. Die Nichtumsetzung von Volksinitiativen kann zur Folge haben, dass eine noch radikalere Initiative lanciert wird. Würde der Gesetzgeber auch die neue SVP-Volksinitiative auf Abschaffung der Personenfreizügigkeit, wenn sie angenommen werden sollte, nicht umsetzen? Und wohin führt es, wenn bei den Stimmberechtigten das Bewusstsein aufgebaut wird, die Annahme radikaler Volksinitiativen sei folgenlos? Wenn “das Volk” daran gehindert wird, die Auswirkungen radikaler Entscheide zu erfahren? Man sagte bisher, in der Schweiz werde moderat gewählt, weil “das Volk” nicht auf die Wahlen angewiesen sei. Es könne direkt in die Sachpolitik eingreifen und harte Entscheide fällen, ohne hartes Personal zu wählen. Eine Herabminderung der Volksinitiativen würde wohl die Bedeutung der Wahlen erhöhen.

 

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