Dominik Lehner geht In einem Meinungsartikel, der am 16. Januar 2018 in der NZZ erschien, auf die Kritik an der dynamischen Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Lehner ist Präsident der Konkordatlichen Fachkommission der Nordwest- und Innerschweiz zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und ab 1. Januar 2018 im Nebenamt Vorsitzender des Council for Penological Cooperation am Europarat.

Auszug:

“Es stimmt, dass die Strassburger Rechtsprechung zur EMRK heute mehr umfasst als 1974, zum Zeitpunkt, da sie ratifiziert wurde. Seit 1974 hat sich ja auch vieles verändert. Würde der Gerichtshof (EGMR) die Konvention nicht dynamisch weiterentwickeln, entspräche ein grosser Teil des Schutzes, den die Konvention verspricht, nicht mehr den Problemen, welche sich heute stellen. Die zentralen menschenrechtlichen Garantien, welche die Konvention schützen will, sind noch immer die gleichen wie 1974. Einerseits sind aber zu den schon 1974 bestehenden Möglichkeiten, das Rechtsgut zu verletzen, neue Arten von Verletzungen hinzugekommen, andererseits ist auch das Verständnis des Rechtsguts, das geschützt werden soll, ausgeweitet worden.”

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