Die Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit besteht nicht nur in der Sichtbarkeit dessen, was sie tut. Das Recht kann auch verludern, wenn Strafverfahren zu Unrecht unterlassen werden – und niemand es sieht. Dies ermöglicht Rücksichtnahmen aller Art.

Trotzdem will die Rechtskommission des Nationalrats mit einer Motion die Zugänglichkeit von Einstellungsverfügungen abschaffen. Nebst anderen wehren sich zwei Vorstandsmitglieder des Vereins Unser Recht, Daniel Hürlimann und Beat Flach,  dagegen. Aus einem Bericht des Tages-Anzeigers:

“Für Daniel Hürlimann, Assistenzprofessor an der Universität St. Gallen, ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts klar, dass der generelle Ausschluss der Einstellungsverfügungen vom Öffentlichkeitsprinzip verfassungswidrig wäre: «Das Bundesgericht sagt klar, dass die Einsicht nur dann verweigert werden darf, wenn überwiegende Interessen an der Geheimhaltung bestehen», sagt Hürlimann.

Unverständlich finden den Entscheid auch Vertreter der Minderheit, die in der Rechtskommission gegen das Ansinnen gestimmt haben. Es gehe nicht an, eine Kabinettsjustiz zu schaffen, sagt Beat Flach (GLP). Er spricht von einem «bemerkenswerten Fehlentscheid» und fordert einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Die Strafbefehle, die heute kaum einmal ans Licht kämen, müssten künftig einfacher zugänglich werden.”

“«Wenn die Öffentlichkeit nicht erfahren kann, aus welchen Gründen die Justiz Verfahren einstellt, fehlt ein wesentlicher Baustein der Kontrolle über die Justiz», sagt Dominique Strebel, Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ und langjähriger Justizbeobachter. Das Argument, die Privatsphäre von Unschuldigen müsse besser geschützt werden, lässt er nicht gelten. Wenn ein Journalist Persönlichkeitsverletzungen begehe, könne er zivil- und strafrechtlich belangt werden. «Wir Journalisten müssen nicht bevormundet werden.»”

Der Bundesrat beantragt Ablehnung.

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Fussnote mit Augenrollen: Die Motion geht zurück auf eine Parlamentarische Initiative von Jean-Luc Addor, Nationalrat und Hardliner der Partei eines Deutschschweizer Bundesrats vorgeschlagen, dessen Sohn eben jetzt Beschwerde führt, damit die Öffentlichkeit von seinem Strafprozess ausgeschlossen wird. Addor forderte auch schon die Wiedereinführung der Todesstrafe und ist vorbestraft, weil er nach einem Tötungsdelikt in einer Moschee twitterte: “On en redemande.”

 

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