Urteilszusammenfassung von Schutzfaktor M:

“Die Grosse Kammer des EGMR bestätigt im heutigen Urteil den Entscheid der Kleinen Kammer aus dem Jahre 2016 und stützt die Schweizer Behörden. In einem sehr ausführlich begründeten Entscheid urteilt der EGMR mit 15 zu 2 Stimmen, dass die Schweiz völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, zivile Schadenersatzprozesse von Folteropfern gegen ausländische Staaten durchzuführen, wenn sich die Folter im Ausland ereignet hat und im Zeitpunkt der Folter kein Bezug zur Schweiz gegeben war.”

Link zur vollständigen Zusammenfassung und zum Kommentar.

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