“Und wer sichert die Qualität bei den Hütern der Menschenrechte?” fragt Katharina Fontana im Titel ihres Artikels in der “Weltwoche” vom 3. Mai 2018 (S. 32 ff.).

Seit einiger Zeit wird aus der SVP der Europarat angegriffen. Nationalrat Alfred Heer bezeichnete ihn als “Kloake” und die Mitgliedschaft der Schweiz als unnötig, anerkannte aber dieser Tage in einem Gespräch im “Rendez-vous am Mittag” von Radio SRF, dass die Untersuchung der Korruptionsfälle in der Parlamentarischen Versammlung, die er selber verlangt hatte, zu überzeugenden Ergebnissen geführt habe.

Katharina Fontana scheint zunächst auf der Angriffslinie gegen den Europarat und dessen Menschenrechtsgericht zu fahren:

“Die Affäre um die fragwürdige Geschenkdiplomatie aus dem Osten stellt für den Europarat. der sich als Hüter der Menschenrechte präsentiert, eine Riesenblamage dar. Die Käuflichkeit einzelner Parlamentarier wirft unweigerlich die Frage auf, wo in Strassburg sonst noch gemauschelt wird. Ein Schlaglicht fällt dabei auch auf das ‘Juwel’ des Europarats, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen 47 Mitglieder – aus jedem Europaratsstaat eines – durch die Parlamentarische Versammlung ernannt werden.”

Die Autorin informiert aber in der Folge über Gespräche, die sie mit Dick Marty, ehemals Mitglied der Richterwahlkommission des Europarats, und Nina Vajic, Präsidentin des Expertenausschusses für die Prüfung der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber, geführt hat. Die Kroatin Vajic war bis 2012 Richterin beim EGMR:

“Man habe schon mehrmals Kandidatenlisten an die jeweiligen Regierungen retourniert”, vernahm Fontana von Vajic, “und mit Erfolg auf neuen Vorschlägen bestanden. Allerdings kritisiert der Ausschuss seit Beginn, dass gewisse Länder ihn zu umgehen versuchten und ihre Kandidatenliste direkt bei den Europaratspolitikern einreichen würden. Zudem würden die Parlamentarier der Stellungnahme der Experten nicht immer genug Gewicht geschenkt. Die Kritik wurde nun offenbar gehört: Laut Nina Vajic wird der Ausschuss seit neuestem stärker bei der Kandidatenauswahl einbezogen. Eine Garantie, dass ein als ungenügend qualifizierter Anwärter nicht gewählt wird, gibt es aber nicht.”

Es folgen Ausführungen über die Kriterien des Expertenausschusses.

Frau Fontana schliesst anscheinend nicht aus, dass die Schweiz noch eine Weile beim Europarat bleibt, und dass die Rechtsprechung des EGMR für unser Land weiterhin relevant sein wird. Denn den letzten Abschnitt ihres Artikels widmet sie der nächsten Wahl des schweizerischen Mitglieds dieses Gerichts, die 2020 anstehe, und meldet diskret, aber unüberhörbar einen Anspruch des politischen Lagers der “Weltwoche” an:

“Es wäre kein Unglück, wenn der nächste Richter oder die nächste Richterin für einmal aus einem anderen Umfeld käme, über richterliche Praxiserfahrung verfügen und die schweizerische Sichtweise stärker gewichten würde, als dies bisher der Fall war.”

Als ob es eine homogene “schweizerische Sichtweise” gäbe.

Und schien es in diesem Artikel nicht um richterliche Qualität zu gehen? Zeigt sich richterliche Qualität in der Anwendung der EMRK nach anerkannten Auslegungsregeln oder im Einbringen nationaler Sichtweisen? Soll der ungarische, der maltesische, der schwedische, der deutsche Richter bzw. die Richterin den ungarischen, maltesischen, schwedischen, deutschen Standpunkt vertreten?

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