Durch die Annahme der « Selbstbestimmungsinitiative » werde kein Vertrag gekündigt, sagt SVP-Nationalrat Vogt.
 
Tatsächlich – und das ist eben der « Faule »: Die Initiative erklärt einfach alle Verträge, die nach geltender Bundesverfassung durch Bundesrat und Parlament abgeschlossen wurden, für nicht mehr « maßgebend » (Art. 190 BV, Version Initiative). Sie werden dann nach Gutdünken angewandt oder verletzt. Und hinterher sollen Regierung und Parlament den Scherbenhaufen aufräumen: Die Verträge kündigen oder – sofern möglich – neu verhandeln.
Das wäre eine rückwirkende Aufhebung der verfassungsmässigen Zuständigkeit von Bundesrat und Parlament, für die Schweiz unterhalb der verfassungsmässigen Schwelle des Staatsvertragsreferendums Rechte und Pflichten auszuhandeln. Eine nachträgliche Desavouierung unseres volksgewählten Parlaments. Der Bundesrat muss hingehen und erklären: Wir haben mit Euch einen Vertrag abgeschlossen, wir und unser Parlament waren zuständig, aber jetzt hat man uns nachträglich die Kompetenz entzogen. Die Schweiz erklärt, dass sie an solche Verträge nicht mehr gebunden ist.
Eine Schande für unser Land wäre dies! Und so etwas kommt von einer Partei, die sich in vaterländische Pose wirft…
Ulrich Gut.
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