SVP-Nationalrat Thomas Matter wiederholte am Kampagnenstart für die “Selbstbestimmungsinitiative” die Behauptung, eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte nicht gefährden: “Diese seien vollumfänglich in der Bundesverfassung garantiert.” (Tages-Anzeiger 3.10.18, S. 4).

Das ist schlicht und einfach das Volk für dumm verkauft. Man redet ihm ein und erwartet, es glaube, dass es nur darauf ankomme, was in der Verfassung stehe, und nicht, wie das Recht GESCHÜTZT werden.

Die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist das EINZIGE Verfahren, das die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes vor menschenrechtswidrigen Gesetzesbestimmungen schützt. Nimm man uns dieses Verfahren weg, so kann uns das Bundesgericht NICHT schützen, weil es an verfassungswidrige Bundesgesetze gebunden ist. Man mag dies bedauern, aber die Eidgenössischen Räte haben es mehrmals abgelehnt, diese Bindung aufzuheben, und dies immer auch mit den Stimmen der SVP.

Seit gut 40 Jahren bewährt sich der Schutz unserer Grundrechte durch die EMRK-Beschwerde an den gemeinsamen Gerichtshof in Strassburg, in dem die Schweiz wie jedes Mitgliedsland der Europarats ein Mitglied stellt (und dazu noch das Mitglied für Liechtenstein).

Es ist zugleich kleinmütig und verächtlich gegenüber dem von ihnen umschmeichelten Volk, dass die Initianten nicht dazu stehen: Wir wollen Euch den Schutz Eurer verfassungsmässigen Grundrechte wegnehmen. Nachher könnt ihr sie zwar noch in der Verfassung lesen, aber der Gesetzgeber kann sie beliebig verletzen, wie er auch andere Verfassungsbestimmungen missachten kann und dies durchaus auch dann und wann tut.

 

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