Aus der Trickkiste: Man formuliere eine blöde Frage, unterstelle dem politischen Gegner eine ebenso blöde Antwort und steche diese ab.

So die “Weltwoche” (18.10.18) unter dem Titel “Kampf um das letzte Wort”: “Gibt es Entscheide, die nur von Experten gefällt werden dürfen, weil das Stimmvolk gar nicht in der Lage ist, die Tragweite seines Votums zu erkennen? Um diese Grundsatzfrage dreht sich letztlich alles beim Urnengang zur Selbstbestimmungsinitiative.”

Die Stimmberechtigten sollen und wollen auch künftig schwierige Entscheidungen über Verfassungs- und Gesetzesnormen treffen. Einige davon, aber längstens nicht alle, sind unter anderem deshalb schwierig, weil Staatsverträge zu berücksichtigen sind. Aber die Stimmberechtigten hielten es bis jetzt für sinnvoll, die Anwendung der Normen an Behörden und Gerichte zu delegieren. Unter anderem auch um sinnvolle Wege zwischen politischen Absichten und Weiterentwicklung der Aussenbeziehungen zu finden. Das ist Arbeitsteilung. Das kann auch als Gewaltenteilung bezeichnet werden, wenn man bereit ist, die Stimmberechtigten als Staatsgewalt zu betrachten.

Und wenn ein Weg einen Teil des politischen Spektrums nicht überzeugt, kann wieder ein politischer Entscheid herbeigeführt werden, wie jetzt gerade durch die Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU.

Die Stimmberechtigten haben die Staatsvertragsinitiative der AUNS mit Dreiviertelsmehr abgelehnt. Kluge Selbstbeschränkung: Sie wollen nicht zu tief in die Details hineingezogen werden. Sie wollen, dass Behörden Verantwortung tragen.

Die Stimmberechtigten haben die Durchsetzungsinitiative mit 58,9 % Neinstimmenanteil abgelehnt, weil sie den Gerichten nicht verunmöglichen wollten, Einzelfallgerechtigkeit und Verhältnismässigkeit zu wahren.

Nun wird also zum “Kampf um das letzte Wort” angestachelt.

Was wir davon halten, steht unter dem Titel “Soll der ‘Souverän’ das Recht einfordern, Vertragsbruch zu befehlen?”

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