Die grossen Wirtschaftsverbände fühlen sich stark genug für die Kraftprobe einer Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative. Sie weisen das Vermittlungsangebot zurück, das ihnen die Rechtskommission des Ständerats in Form eines indirekten Gegenentwurfs macht.

Aus dem Bericht der NZZ:

“Jetzt zeigt sich allerdings, dass die Versuche des Parlaments, einen Ausgleich zwischen den Anliegen der Initianten und denjenigen der Wirtschaft zu finden, gescheitert sind. Und dass breite Wirtschaftskreise die letzte Hoffnung verloren haben, eine akzeptable Kompromisslösung zu finden. So sprechen sich mit Economiesuisse, Bankiervereinigung, Swissmem, Scienceindustries und Swissholdings fünf grosse Verbände der Wirtschaft unisono gegen den Gegenvorschlag aus, den die Rechtskommission des Ständerats letzte Woche beschlossen hat. Dies geht aus einer Eingabe der Verbände an die Ständeräte hervor.

«Der Gegenvorschlag stellt faktisch ein Umsetzungsgesetz zur Initiative dar und bewirkt einen gefährlichen Alleingang der Schweiz», sagt Denise Laufer vom Verband Swissholdings, der grosse Industrie- und Dienstleistungskonzerne vertritt. Gemäss Laufer haben die Initianten mit ihrer kompromisslosen Haltung klargemacht, dass sie nicht bereit seien, die Initiative zurückzuziehen für einen angemessenen Gegenvorschlag, der international abgestimmt sei und so dem Standort Schweiz keinen Schaden zufüge. «Damit ist klar, dass der Ständerat das Experiment Gegenvorschlag beenden sollte», so Laufer. Man sei nun bereit, die Initiative an der Urne zu bekämpfen. (…)

Das Nein der Wirtschaftsverbände kommt für einige Parlamentarier trotzdem überraschend. Denn die ständerätliche Kommission war mit der Einführung einer Subsidiaritätsklausel einer zentralen Forderung der Wirtschaft nachgekommen. Die Regelung sieht grundsätzlich vor, dass Muttergesellschaften in der Schweiz erst dann juristisch belangt werden können, wenn im Gastland keine adäquate Wiedergutmachung möglich ist. Damit sollte die Gefahr von Klagewellen begrenzt werden. Die getroffene Subsidiaritätsregelung geht den Wirtschaftsverbänden nun aber zu wenig weit. Dies, weil nicht zwingend zuerst ein Gericht vor Ort aufgerufen werden muss. «Das genügt nicht, um das Risiko von erpresserischen Klagen wirksam einzudämmen», kritisiert Laufer.

Ganz anders sehen dies freilich die Initianten. Sie drohen, von einem Rückzug der Initiative abzusehen, sollte der Ständerat die Subsidiaritätsklausel nicht wieder aus dem Gegenvorschlag entfernen. «Dann wird das Volk über die Initiative entscheiden müssen», stellt Rahel Ruch vom Initiativkomitee klar. Laut Ruch macht die Klausel das Gesetz zahnlos, da der Geschädigte in der Schweiz einem Schweizer Gericht glaubhaft machen müsste, dass ein rechtsstaatliches Verfahren in seinem Heimatstaat nicht möglich sei. Wie dies der Geschädigte darlegen solle, bleibe völlig unklar. (…)”

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Bereits gibt es eine Homepage “Erpresserische Klagen Nein”. Damit dürfte auch die Argumentationslinie der Gegner im Abstimmungskampf vorhersehbar sein: Nach der Maxime, dass Angriff die beste Verteidigung ist, wird man versuchen, die Debatte vom Fehlverhalten schweizerischer Konzerne wegzubewegen, das  Anlass zur Ergreifung dieser Initiative gab. Und man wird die Empörung gegen “Erpressungen” des Auslandes wiederbeleben wollen, die in den Auseinandersetzungen um das Bankgeheimnis und zuvor um die nachrichtenlosen Vermögen hochgekocht war.

Weitere Webseiten gegen die Konzernverantwortungsinitiative:

Economiesuisse

Swissholdings

 

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