Zur Gewichtung der schweizerischen Interessen an einem annehmbaren Streitschlichtungsverfahren einerseits, an der Mitgestaltung des künftig geltenden Rechts anderseits.

Zum Unterfangen, mit der Absage der alten Eidgenossen an die „fremden Richter“ des 13. Jahrhunderts die Beziehungen zwischen der heutigen Schweiz und ihrer heutigen europäischen Nachbarschaft bestimmen zu wollen, haben wir uns an dieser Stelle wiederholt geäussert. Verschiebt man den Blick von der grotesken Geschichtsklitterung auf die staatsrechtliche und politische Substanz, geht es um eine folgenschwere Entscheidung: Um die Gewichtung der schweizerischen Interessen an einem annehmbaren Streitschlichtungsverfahren einerseits, an der Mitgestaltung des künftig geltenden Rechts anderseits. Hierzu erhalten Sie hier einen Beitrag von Thomas Pfisterer: „Bilaterale – mit mehr Mitsprache eine langfristige Chance“.

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