…sollte auch an die Begnadigungsverfahren denken.

“Geht es ums Strafrecht, dreht der ansonsten behäbige Berner Politbetrieb im roten Bereich”, stellt Thomas Hasler im Tages-Anzeiger fest (26.9.13). Wenn es nach einigen SVP-Politikern ginge, würden diese Drehungen in ein paar Jahren durch Begnadigungsgesuche aus Todeszellen beschleunigt.

Befürworter und Gegner der Todesstrafe scheinen sich der Härten dieses Themas noch nicht voll bewusst zu sein. Es war während Jahrzehnten weit weg von uns. Nun unterschätzen die Gegner die Kraft der Versuchung, mit dieser Strafe eine scheinbar gerechte und kostengünstige Sanktion wieder einzuführen. Die Befürworter verkennen wesentliche Teile einer Wirklichkeit, die dazu führt, dass in den USA die Unterstützung eher rückläufig ist. Dieses Jahr schaffte der Bundestaat Maryland die Todesstrafe ab.

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Der Todesstrafe haften die Risiken des Justizirrtums und des Irrtums in der Beurteilung der Täterschuld an. Deshalb gehört zur Wirklichkeit der Todesstrafe auch das jahre-, wenn nicht jahrzehntelange Warten in Todeszellen auf Begnadigung oder Hinrichtung. Auch in den USA werden nicht alle Begnadigungsgesuche stante pede durch tough-ambitiöse Wildwest-Governors abgeschmettert. In der Schweiz wären hierfür die Parlamente zuständig, und zur Vorbereitung die Begnadigungskommission. Ihre Mitglieder können sich ja schon einmal überlegen, was da auf sie zukäme. Für die SVP sind es Thomas Müller als Vizepräsident, die Reimanns: Onkel Maximilian und Neffe Lukas, sowie Rino Büchel und Ständerat Peter Föhn (Mehr Informationen finden Sie hier.).

Oder wird man etwa auf die Idee kommen, Todesstrafe und Begnadigungsgesuche den Kantonen und ihren Parlamenten zu überlassen, weil ja eben der Strafvollzug föderalistisch ist? 26 Gerichtspraktiken? 26 Henker anstellen? Oder Konkordats-Henker? Dann können die Mitglieder der eidgenössischen Begnadigungskommission zumindest an ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kantonen denken. Und die kantonalen Regierungskonferenzen, die kantonalen Parlamente und ihre Begnadigungskommissionen können sich auch schon mit dieser Zukunftsperspektive zu befassen beginnen.

Annahmen hierzu:

1. Die Strafgerichte würden zumindest in einer ersten Phase selten oder nie die Todesstrafe verhängen, mit der Folge einer wachsenden Frustration bei den Promotoren und einem Teil derjenigen, die zugestimmt haben.

2. Wenn es doch zu Todesurteilen käme, würden fast alle Todeskandidaten Begnadigungsgesuche einreichen.

3. Die Begnadigungskommission würde diese mit Recht sehr sorgfältig nach allen Richtungen (Tatbeweis, Schuld) beurteilen.

4. Nach einiger Zeit würde ein Teil der Befürworter gegen den “Kuschelkurs” der Begnadigungskommission(en) und gegen die Kosten der “Begnadigungsindustrie” (Anwälte, Experten) und der Todeszellen zu polemisieren beginnen.

Das Parlament sollte eine allfällige Todesstrafe-Initiative nur gültig erklären, wenn es nicht nur eine allfällige Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern auch die ihm, dem Parlament, selber, oder den kantonalen Parlamenten, zukommende Rolle der Begnadigungsinstanz hinzunehmen bereit ist.

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