John Ruggie, geistiger Vater der UNO-Leitsätze zu Wirtschaft und Menschenrechte und Experte für «Business and Government» der Harvard University hält Schweizer Wirtschaftsverbänden zwei Fehlbeurteilungen vor. Markus Mugglin fasst Ruggies Brief so zusammen:

“Erstens müssten die Unternehmen die Menschenrechte respektieren unabhängig davon, ob Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Das sei gerade eine der wichtigen Errungenschaften des UNO-Regelwerks. Von den Staaten werde auch erwartet, dass sie Massnahmen ergreifen, damit Unternehmen die Menschenrechte respektieren. Damit würden den Unternehmen keineswegs, wie behauptet, staatliche Verpflichtungen aufgebürdet.

Auch gegen die einseitige Lesart der extraterritorialen Wirkung des Regelwerks, welche die Wirtschaftsverbände im Brief an die Ständeräte als angeblichen «Rechts-Kolonialismus» diffamieren, verwahrt sich John Ruggie. Er erinnert sie an das zweite Leitprinzip, laut dem die Respektierung der Menschenrechte für die gesamten Operationen eines Unternehmens gelten soll. Nationale Gesetze könnten folglich durchaus extraterritoriale Wirkung haben. Das widerspreche keineswegs den UNO-Prinzipien, wie die Autoren des Briefes Eindruck erwecken würden.”

Link zum Artikel und zum Brief John Ruggies.

 

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