Nach einem Vernehmlassungsverfahren unterbreitet die Staatspolitische Kommission dem Ständerat einen indirekten Gegenentwurf zur Transparenzinitiative.

Medienmitteilung deutsch français italiano.

Aus der Medienmitteilung:

“(…) Gemäss der Vorlage sollen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25’000 Franken pro Zuwenderin oder Zuwender und Jahr offenlegen müssen. Des Weiteren müssen auch Beiträge derselben Höhe für Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie für die Sammlung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden offengelegt werden. Wer eine solche Kampagne führt oder Unterschriften sammelt und mehr als 250’000 Franken aufwendet, hat dies zu deklarieren. Eine Minderheit der Kommission spricht sich für tiefere Werte aus, wie dies auch zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer gefordert haben.

In der Vernehmlassung ebenfalls unterschiedlich beurteilt wurde die nachträglichen Offenlegungspflicht für die Mitglieder des Ständerates. Die Kommission hat schliesslich mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, in Abweichung von der Vernehmlassungsvorlage, keine Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerates vorzusehen. Obwohl das Verbot von Spenden aus dem Ausland in der Vernehmlassung ebenfalls umstritten war, hat die Kommission dieses in der Vorlage belassen, womit sie auch das Anliegen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier (18.423 Pa.Iv. Keine Eingriffe in die Schweizer Politik!) aufgenommen hat.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Vorlage aus, welche ihrer Ansicht nach kaum mehr Transparenz, aber grosse Umsetzungsschwierigkeiten bringen wird.
Während die Kommission solche Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe als sinnvoll erachtet, spricht sie sich dagegen aus, die Verfassung mit detaillierten Transparenzregeln zu überladen. Die am 10. Oktober 2017 eingereichte Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» (18.070) wird deshalb mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der Bericht und der Erlassentwurf zuhanden des Rates sind ab sofort verfügbar.”

 

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