Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 53,8 Prozent wurde im Kanton Schaffhausen eine “Transparenzinitiative” der JungsozialistInnen angenommen. Allerdings stimmten nur 7 von 26 Gemeinden zu. In kleineren Gemeinden herrschte die Sorge vor, die neue Verfassungsbestimmung erschwere die ohnehin schwierige Rekrutierung von Behördenmitgliedern noch zusätzlich.  (Link zur amtlichen Publikation des Ergebnisses.)

Wortlaut der Initiative (Link):

Art. 37a der Kantonsverfassung (neu)

1 Natürliche und juristische Personen, wie alle Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstige Organisationen, die sich an Abstimmungskämpfen sowie an Wahlen beteiligen, die in die Kompetenz von Kanton und Gemeinden fallen, müssen ihre Finanzen offenlegen. Unter die Offenlegungspflichten fallen insbesondere:

a) Das Globalbudget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf.

b) Die Namen der juristischen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags.

c) Die Namen der natürlichen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags. Ausgenommen sind Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt CHF 3‘000.- pro Kalenderjahr nicht übersteigt.

2 Alle Kandidierenden für alle öffentlichen Ämter auf kantonaler und für Exekutiven und Legislativen auf kommunaler Ebene legen ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur offen.

3 Zu Beginn eines Kalenderjahres legen alle gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in öffentlichen Ämtern gemäss Abs. 2 ihre Interessenbindungen offen.

4 Die kantonale Verwaltung oder eine unabhängige Stelle überprüfen die Richtigkeit der Angaben gemäss Abs. 1, 2 und 3 und erstellen ein öffentliches Register, einsehbar auf der Internetseite/Homepage des Kantons Schaffhausen.

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“In drei bürgerlichen Kantonen waren die Juso mit Initiativen für die gläserne Parteienfinanzierung erfolgreich”, stellt Sascha Britsko in den NZZ vom 11.2.20 fest (Link). Er geht der Frage nach, ob dies nun einer Transparenzregelung auch auf Bundesebene Auftrieb gebe. Der Ständerat hat sich auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission bereits für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausgesprochen. Das Geschäft kommt jetzt in den Nationalrat.

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