Andreas Kley, Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich, hatte sich vor der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative zwar gegen diese ausgesprochen, aber die gemeinsame Stellungnahme von Rechtsprofessorinnen und -professoren gegen dieses Volksbegehren nicht unterzeichnet, sondern in Frage gestellt (siehe hier). In einem Meinungsartikel  ging  er nun nach der Abstimmung hart ins Gericht mit der argumentativen Führung des Kampfs gegen die DSI:

“Sakrale Worte im politischen Diskurs.Was genau ist der «Rechtsstaat»? Die inflationäre und beliebige Anrufung von Begriffen wie «Rechtsstaat» oder «Menschenwürde» wertet diese komplexen Konzepte ab. (…)”

Diesen Artikel Andreas Kleys finden Sie hier.

Am 18. März 2016 (S. 9) veröffentliche die NZZ drei  Entgegnungen und einen zustimmenden Beitrag:

Peter Studer:

Unser «dringender Aufruf» mit 52 000 Unterzeichnern oder auch jene der Rechtsprofessoren, der studentischen «Operation Libero», der Zürcher Behörden haben die Durchsetzungsinitiative (DSI) analysiert, sie wurde mit Interviews oder auf Podien hinterfragt und die Analyse zuletzt oft in einem «Hochwertwort» für Plakate/Inserate zugespitzt. Beispiel: Wenn die DSI dem Volk einen einzigen dreieinhalb Seiten umfassenden Verfassungsartikel vorschlug, der blosse Gesetzesmaterien enthielt (das wäre Aufgabe des Parlaments), automatische Ausschaffung einführte (vom Richter nicht mehr überprüfbar, entgegen den Grundsätzen der Rechtsanwendung) und ausländische Tatverdächtige allein wegen ihres Passes diskriminierte – dann durfte das mit Benennung verletzter Rechtsgüter tiefer gehängt werden. Eine rechtsethische Debatte mag laut Duden sehr wohl pointierte Schlussfolgerungen ziehen. Nicht die Befürworter der DSI galten uns als «verwerflich», wie Kley unterstellt, sondern einzelne ihrer Forderungen. Der grosse Zürcher Verfassungsrechtler Zaccaria Giacometti, dem Kley eine einfühlsame Biografie widmete, hatte das vorgemacht.

René Rhinow:

Andreas Kley fährt grobes Geschütz auf: Wer sich in einer politischen Diskussion auf den Rechtsstaat beruft, gehöre einer «theologisch-philosophischen Expertokratie» an und benutze den Begriff als «Hochwertwort» bloss, um den Gegner seines Anliegens zu «beschmutzen». Der Rechtsstaat aber kann nicht auf einen «Hochwertbegriff» (ein Novum in der Rechtswissenschaft) verkürzt werden. Er liegt unserer Bundesverfassung als staatsgestaltendes Prinzip zugrunde. Kley aber geht davon aus, dass mit der Berufung auf «Hochwertwörter» eine bestimmte Meinung der politischen Diskussion entzogen werde. Darin erblickt er eine Sakralisierung der Politik; wer dem heiligen Wort widerspreche, werde stigmatisiert. Dem ist nicht so.

Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit wird als Leitwert der Verfassung auf der Ebene der einzelnen Verfassungsbestimmungen konkretisiert, etwa in den Freiheitsrechten oder im Verhältnismässigkeitsgrundsatz. Gewiss: Wer sich auf den Rechtsstaat beruft, muss in der Debatte auch erklären können, welche Verfassungsgehalte und Verfassungsbestimmungen angesprochen werden. Dies ist ein Gebot argumentativer Fairness. Das ist nach meinem Eindruck bei der Debatte um die Durchsetzungsinitiative in aller Regel auch geschehen, so wenn beispielsweise auf die unverhältnismässigen Auswirkungen bei einer Ausschaffung von integrierten Secondos hingewiesen wurde. Entgegen der Auffassung von Kley bricht die Berufung auf Verfassungsgehalte die politische Auseinandersetzung nicht ab, sondern hebt sie auf die anspruchsvolle Verfassungsebene. Sie ist keine «argumentative Brechstange» und schon gar nicht ein Akt der Sakralisierung! Richtig scheint mir die bei Kley durchschimmernde Meinung, eine zu häufige Anrufung von Verfassungsprinzipien führe tendenziell zu einer Abschwächung ihrer Wirkung und erweise sich im politischen Prozess damit eher als kontraproduktiv.

Arnold Marti (Schaffhausen):

Andreas Kley lässt sich in seinem Gastkommentar «Was genau ist der <Rechtsstaat>?» (NZZ 12. 3. 16) über die seiner Ansicht nach seit den 1980er Jahren bestehende Tendenz zum vermehrten Rückgriff auf «Hochwertwörter» wie «Rechtsstaat», «Menschenrechte», «Gewaltentrennung» im politischen Diskurs aus und sieht darin eine problematische Tendenz zur Sakralisierung in der Politik und letztlich zur Abwertung der erwähnten Grundwerte. Diese Tendenz hat für ihn nun offenbar im Abstimmungskampf über die Durchsetzungsinitiative einen Höhepunkt erreicht, weshalb er zur Feder gegriffen hat.

Man kann das aber auch ganz anders sehen. In einer tendenziell ausländerfeindlich aufgeladenen Zeit, in welcher die ersten Meinungsumfragen ein anderes Resultat als eine Annahme der Volksinitiative als unwahrscheinlich erschienen liessen, ist es der völlig heterogenen und in der Sache sehr unterschiedlich argumentierenden Gegnerschaft gelungen, auch unter Berufung auf die durch die Initiative unbestreitbar tangierten Grundwerte unserer Verfassung einen Umschwung in der öffentlichen Meinung herbeizuführen. Darin ist doch ebenso wenig etwas Religiöses oder eine Abwertung dieser Grundwerte zu sehen, wie wenn Parlamente oder Gerichte sich bei heiklen und grundsätzlichen Entscheiden auf solche Grundwerte berufen. Im Gegenteil: Es ist ein Beweis dafür, dass unsere direkte Demokratie lebt und funktioniert und die erwähnten Grundwerte von der Bevölkerung getragen und verstanden werden. Daran müsste ein Staatsrechtsprofessor doch eigentlich die grösste Freude haben!

Jürg Marti (Reinach BL):

Wie wohltuend, dass sich endlich ein kompetenter Jurist fundiert mit dem sich häufenden fahrlässigen Umgang mit Hochwertwörtern, wie insbesondere dem Rechtsstaat, auseinandergesetzt hat. Offensichtlich hat sich vor allem von den unzähligen Gegnern der Durchsetzungsinitiative, welche behaupteten, sie stehe im Widerspruch zum Rechtsstaat, keiner jemals die Mühe genommen, zuvor dessen Definition zu studieren. Sie ist nämlich denkbar einfach: Der Rechtsstaat ist ein Staat, welcher gemäss seiner Verfassung das vom zuständigen Organ gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle durch unabhängige Richter unterwirft. Nicht eine einzige Bestimmung der Durchsetzungsinitiative stand im Widerspruch zu dieser Begriffsumschreibung. Der Vorwurf der Initiativgegner stiess somit ins Leere. Besonders befremdlich ist, dass auch unsere Justizministerin in letzter Zeit bei jeder ihr politisch nicht genehmen Gelegenheit die Gefährdung des Rechtsstaates heraufbeschwört, auch wenn dies objektiv falsch ist. Dass sie selbst nicht Juristin ist und es deshalb nicht besser wissen kann, ist keine Entschuldigung. Sie verfügt über einen reichlich dotierten Stab mit genügend Juristen. Diese müssten sich nur wieder einmal an die in ihrem Studium erworbenen Kenntnisse und Pflichten erinnern, wonach man es mit Begriffen und deren Verwendung genau nehmen sollte. Dann könnten sie künftig ihre Departementschefin vor solch unbedachten Falschaussagen bewahren.

*

Alex Sutter, humanrights.ch:

Ein Rundumschlag ins Leere

Replik auf den Gastkommentar von Andreas Kley in der NZZ vom 12. März 2016

Im Nachgang zum Abstimmungskampf über die Durchsetzungsinitiative wehrt sich Andreas Kley gegen einen politisch motivierten Missbrauch von Schlüsselbegriffen wie «der Rechtsstaat» oder «die Menschenrechte». Dies sei ihm unbenommen. Tatsächlich werden solche Allgemeinbegriffe im Rahmen der direktdemokratischen Auseinandersetzung oft als Worthülsen eingesetzt. Herr Kley behauptet weiter, einige «Hochwertwörter» wie eben «der Rechtsstaat» oder «die Menschenrechte» würden im politischen Diskurs in die Rolle von geheiligten Phrasen gehievt, um daraus die eigene politische Position in verabsolutierter Weise abzuleiten und gleichzeitig die politischen Gegner besser verteufeln zu können. Zugegeben, auch dieser Mechanismus lässt sich immer wieder beobachten, nicht zuletzt beim Umgang von rechtspopulistischen Politikern/-innen mit dem Begriff des «Volks».

Wenn nun Herr Kley pauschal unterstellt, die Gegner der Durchsetzungsinitiative hätten in täuschender Absicht mit der verabsolutierten Worthülse des Rechtsstaats gearbeitet, so macht er es sich etwas gar zu einfach. Denn die intellektuelle Redlichkeit hätte es verlangt, zuerst einmal die Frage aufzuwerfen, ob denn die Sorge um den Rechtsstaat in der Argumentation der Gegner einen sachlichen Grund gehabt hat oder nicht. Da werden wir rasch fündig: Allenthalben hat man befürchtet, eine Annahme der Durchsetzungsinitiative würde die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Verhältnismässigkeit sowie das Menschenrecht auf das Familienleben aushebeln. Das sind keineswegs Worthülsen, sondern Konzepte mit präzise fassbaren rechtsphilosophischen und juristischen Bedeutungen, wie Professor Kley sehr wohl weiss. Deren Inhalt steht zwar nicht ein für allemal fest, doch es gibt gute Gründe, sie als «Säulen des Rechtsstaats» zu klassifizieren und sich in der politischen Diskussion für deren Fortbestand einzusetzen. Den Gegnern der Durchsetzungsinitiative die guten Gründe apriori abzusprechen und sie wider besseres Wissen pauschal der leeren Rhetorik zu bezichtigen, ist schlicht unredlich.

Weil Herr Kley in seinem Rundumschlag die sachliche Seite der Medaille unberücksichtigt liess, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, das mit den Gegnern der Durchsetzungsinitiative zu tun, was er ihnen vorwirft, dass sie es mit ihren Gegnern tun, nämlich sie ohne guten Grund schlecht zu machen.

Link hier.

 

 

 

 

 

.

.

Print Friendly, PDF & Email