Patrice Zumsteg* in einer Zuschrift an die NZZ, erschienen am 22.2.2017 auf Seite 9:

Die Schweiz und «Strassburg»

Es ist, man kann es nicht anders sagen, empörend. Die Bundesgerichtskorrespondentin der NZZ fordert – nicht zum ersten Mal –, dass die Schweiz die Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) doch nicht so musterschülerhaft befolgen soll (NZZ 15. 2. 17). Dabei geht es nicht darum, ob man die Arbeit des EGMR mag oder seine Ansicht in jedem Fall teilt. Es geht um den Rechtsstaat Schweiz. Es geht darum, dass sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet hat, diese Urteile zu befolgen. Damit ist auch das Bundesgericht angesprochen, das seiner Aufgabe vorbildlich nachkommt.
Ebenso unverständlich ist die Priorisierung zwischen einzelnen Menschenrechten, welche im Artikel vorgenommen wird. Als sei es für den Einzelnen nicht absolut vital, dass der Staat nicht ohne Weiteres in seinen Privatbereich vordringen kann; als sei es nicht für eine Demokratie absolut vital, dass der Meinungsfreiheit ein grosses Gewicht zukommt.

*Der Autor ist Rechtsanwalt, MLaw, Assistent am Lehrstuhle von Prof. Regina Kiener (UZH) und Vorstandsmitgleid der FDP-Liberalen Zürich 3.

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