“Gesellschaftliche Werte ändern nicht alle fünf Monate.” Unter diesem Titel stellt Thomas Hasler, Gerichtsberichterstatter des “Tages-Anzeigers”, fest, dass das Strafgesetzbuch in 35 Jahren 78 mal revidiert wurde, und kommentiert:

“Künftig sollen Straftaten im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte, «oftmals an Frauen und Kindern be­gangen», härter bestraft werden. Das schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Neben einer Fülle von weiteren Änderungen sollen auch die Strafen für verschiedene Delikte besser aufeinander abgestimmt werden.

Natürlich sind alle dafür, dass für Vergewaltigung neu eine Mindeststrafe von zwei Jahren gelten soll.  (…)

Der Bundesrat hat mit der sogenannten Harmonisierung im Wesentlichen dem Druck von Medien und Politik nachgegeben. Und dabei seine eigenen, in der Botschaft geäusserten Worte ignoriert. Nämlich, dass das Strafrecht als repressives Instrument kein Allheilmittel sei. Und dass die Folgerung, wenn dieses Mittel nicht helfe, müsse die Dosis erhöht werden, oftmals fehlgeht. (…)

Es sind diese permanenten Änderungen des Strafgesetzbuches, welche das Vertrauen ins Strafrecht erschüttern. Und nicht die Frage, ob bei diesem oder jenem Delikt eine sechs Monate höhere Strafe dem behaupteten Volkswillen eher entspricht.”

Link zum vollständigen Kommentar.

 

 

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