Eine Annahme der Durchsetzungsinitiative (DSI) oder der  Selbstbestimmungsinitiative (SBI) wäre ein Dammbruch gewesen. Aber wer die Hoffnung hatte, die deutlichen Nein-Mehrheiten würden das Grundrechtsniveau in der Schweiz stabilisieren, muss jetzt erkennen, dass die Grundrechtsstandards trotzdem – ja mehr denn je – verteidigt werden müssen.

Brigitte Hürlimann zeigt es mit einem Fallbeispiel. An den Anfang ihres Gerichtsberichts in der “Republik”  stellt sie einen Warnruf:

“Wer sich trotz eines rechtskräftig abgelehnten Asyl­gesuchs und trotz rechtskräftig verfügter Weg­weisung immer noch in der Schweiz aufhält, mutiert zum Menschen dritter Klasse. Er verliert jegliches Verständnis und Ansehen, hat kaum mehr Rechte, wird anders behandelt als alle anderen – und dies in einem erschütternden Ausmass.”

Link zum Bericht.

 

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