Bisher seien alle Versuche gescheitert, “ein Verfassungsgericht einzurichten, das nun via Menschenrechte gleichsam durch die Hintertür eingeführt wurde”, schreibt Alex Baur in der “Weltwoche” vom 10.8.2017, S. 29. Deshalb sei der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative (SBI) der SVP zuzustimmen.

Haben die SBI-Initianten und -Befürworter etwa mittlerweile einen gewissen Respekt vor der Aufgabe bekommen, die Schweizerinnen und Schweizer davon zu überzeugen, dass sie sich ihr Recht zur EMRK-Beschwerde abschaffen sollen?

Ja, es ist wahr, dass die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weitestgehend übereinstimmend auch durch die Bundesverfassung geschützt sind. Und ja, es ist wahr, dass deshalb die EMRK-Beschwerde auch die Grundrechte unserer Bundesverfassung schützt. Aber nicht erst seit gestern. Seit mehr als 40 Jahren profitieren die Menschen, die in der Schweiz leben, von dieser Verfassungsgerichtsbarkeit, die der Verletzung von Grundrechten entgegentreten kann. 1974 trat sie in unserem Land in Kraft.

In der Volksabstimmung über die SBI wird es darum gehen, ob sich die Stimmberechtigten etwas Wichtiges WEGNEHMEN lassen: Grundrechtsschutz nämlich. Schwer vorstellbar, dass sich eine Mehrheit einreden lässt, sie müsse einer “Einführung durch die Hintertür” entgegentreten.

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