Wegen behördlichen Falschinformationen müsse die Abstimmung über das Bundesgesetz übver polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus veschoben werden, verlangt der frühere Bundesrichter Niccolò Raselli in einer Abstimmungsbeschwerde an das Bundesgericht. Raselli beantragt zugleich eine Änderung der Praxis, wonach eine solche Beschwerde zuerst an die zuständige kantonale Instanz zu richten sei, denn im vorliegenden Fall sei die Falschinformation nicht einer kantonalen Behörde, sondern Bundesbehörden anzulasten. Raselli hat sie aber vorsorglich auch beim Regierungsrat seines Wohnsitzkantons Obwalden eingereicht.

Link zum Beschwerdetext.

Schlussfolgerung:

«In Bezug auf die präventiven Interventionsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden enthält die Abstimmungsbotschaft Falschinformationen und unterdrückt damit ausschlaggebende Entscheidungsgrundlagen, für die der Stimmbürger in der Vorlage selbst keine Anhaltspunkte findet. Die tatsachenwidrigen Behauptungen des Bundesrates, dass die Polizei heute erst einschreiten kann, wenn eine Person bereits eine Straftat bzw. ein Attentat begangen hat, dürfte ein entscheidendes Argument sein, dem höchst problematischen Gesetz dennoch zuzustimmen.
Diese Unregelmässigkeiten sind dazu geeignet, das Hauptresultat der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen (Art. 79 Abs. 2bis BPR). Der Bundesrat hat seine Pflicht zur sachlichen, objektiven und korrekten Information und damit Art. 34 Abs. 2 BV verletzt.»

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