Dr. iur. Markus Notter* hat abgeklärt, ob der Bundesrat gemäss  Bundesverfassung abschliessend zuständig ist für den Abbruch der Verhandlungen mit der Europäischen Union über das Institutionelle Rahmenabkommen, oder ob er die Genehmigung des Parlaments einholen muss. Link zum Exposé.

Fazit:

“Der definitive Nichtabschluss eines Rahmenabkommens steht nicht in der abschliessenden Zuständigkeit des Bundesrates. Die Bundesversammlung hat ihn zu genehmigen. Aufgrund der Wichtigkeit der aussenpolitischen Grundsatzfrage kann die
Bundesversammlung im Sinne eines Grundsatzentscheides den Bundesrat verpflichten, den Vertrag zu unterzeichnen und zur Genehmigung vorzulegen.”

Markus Notter war Regierungsrat des Kantons Zürich und Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern. Heute ist er unter anderem Präsident des Europa-Instituts an der Universität Zürich. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verlieh ihm 2012 die Ehrendoktorwürde.

 

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