«Am 13. Juni 2021 stimmen wir über eine neue Terrorismusgesetzgebung ab, nachdem erfolgreich gegen das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) das Referendum ergriffen worden ist. Neu soll es mitunter erlaubt sein, bei sehr vagen Gefahrenlagen ‹terroristische Gefährder› bis zu neun Monaten in ‹Hausarrest› zu versetzen, das heisst die Wohnung oder das Haus nicht mehr zu verlassen, allenfalls auch in Kombination mit weiteren Auflagen, z.B. einem Kontaktverbot. Diese Massnahme soll bereits bei 15-jährigen Teenager möglich sein.

Keines unserer Nachbarländer verfügt über eine so weitreichende Möglichkeit eines polizeirechtlichen Freiheitsentzugs jenseits eines Strafverfahrens. Selbst das Vereinigte Königreich, das im Nachgang an die Terroranschläge vom 11. September 2001 ähnliche Befugnisse geschaffen hat, ist mittlerweile zurückgekrebst und erlaubt nur noch eine weniger weitgehende Form des Hausarrestes.»

Link zum Artikel von Anna Coninx, Assistenzprofessorin für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Luzern und Vorstandsmitglied des Vereins «Unser Recht». Es handelt sich um eine stark gekürzte Version einer Forschungsarbeit, die im Juni 2021 in der Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht (ZStrR) erscheinen wird (vgl. https://zstrr.recht.ch/).

 

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