Jetzt steht es fest: Operation Libero, die entscheidend zur Sondermobilisierung gegen die Durchsetzungsinitiative und damit zu deren überraschenden Ablehnung beitrug, führt den zweiten Streich. Sie tritt an, um der Revision des Asylgesetzes, gegen das die SVP wegen angeblichen “Gratisanwälten” das Referendum ergriff, zum Durchbruch zu verhelfen. Damit stellt sich Operation Libero auch den kommentierenden Bedenkenträgern, die zweifeln, ob sich der Erfolg vom 28. Februar 2016 wiederholen lässt.

Die Erklärung von Operation Libero finden Sie hier.

Inzwischen wurde der Vorwurf der “Gratisanwälte” durch einen Einspruch der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich DJZ entkräftet: DJZ lehnt die Revision ab, weil die Juristinnen und Juristen, die infolge der Asylgesetzrevision zum Einsatz kommen sollen, keine unabhängigen Anwälte im alleinigen Interesse der Asylsuchenden seien. Das mag Nein-Stimmen erzeugen, aber es mag auch helfen, schwankende Stimmberechtigte im Mitte-Rechts-Spektrum erneut zu überzeugen, dass sie der SVP keine Gefolgschaft leisten müssen.

Mehr zur Haltung der DJZ hier.

 

 

 

 

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