Die Abstimmung am 5. Juni 2016 über die Asylgesetzrevision findet unter anderen Voraussetzungen statt als diejenige über die Durchsetzungsinitiative. Die SVP, die das Referendum ergriffen hat, bekommt – aus gegensätzlichen Motiven – Unterstützung der Zürcher Sektion der Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJZ), die sich in dieser Frage explizit mit der SP anlegt. Dies berichtet die “Schweiz am Sonntag” in der Ausgabe vom 6.3.16, S. 4. Sollte die Haltung der DJZ von weiteren rotgrünen Kreisen und NGO’s geteilt werden, würde sich eine Konstellation herausbilden, die vergleichbar wäre mit derjenigen, die am 28. November 2010 zur Ablehnung des Gegenvorschlags zur Ausschaffungsinitiative führte.

Auszug aus der Stellungnahme der DJZ:

“Es trifft nicht zu, dass die Asylsuchenden durch Anwältinnen oder Anwälte vertreten werden. Vielmehr werden ihnen Rechtvertreter zur Seite gestellt. Diese Rechtsvertreter sind aber nicht etwa unabhängige Anwälte oder Rechtsberater. Die Rechtsvertretung der Asylsuchenden ist vielmehr so organisiert, dass sie in einem Auftragsverhältnis zum Staatssekretariat für Migration (SEM) steht. Aus dem Vertrag zwischen dem SEM und der Rechtsvertretung geht hervor, dass letztere auch keine sogenannten „aussichtslosen“ Beschwerden führen dürfen. Was unter einer „aussichtslosen“ Beschwerde zu verstehen ist, sei dahin gestellt. Jedenfalls ist festzustellen, dass von einer Unabhängigkeit der Rechtsvertretung nicht gesprochen werden kann. Zugespitzt wird dies durch den Umstand, dass die Entschädigung der Rechtsvertretung nicht nach Aufwand, sondern über Fallpauschalen erfolgt. Auch dies fördert die Abhängigkeit der Rechtsvertretung vom SEM und setzt Fehlanreize.

Die Unabhängigkeit der Rechtsvertretung ist eine der tragenden Säulen eines fairen Verfahrens. Ohne sie ist ein faires Verfahren nicht gewährleistet.

Selbstredend führt auch die Verkürzung der Beschwerdefrist gegen negative Asylentscheide auf gerade mal 10 Tage zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für Asylsuchende. Auch dies stellt einen Abbau im Bereich des „fair trial“ dar.

Zusammenfassend hält der DJZ-Vorstand somit fest, dass die Neustrukturierung des Asylwesens zu einem Abbau der Grundrechte der Asylsuchenden führt und ein faires Verfahren nicht mehr gegeben ist.

(…) Wir setzen uns seit unserer Gründung für die Rechte der Asylsuchenden, für faire Verfahren und Grundrechte ein. Gerade deshalb bekämpfen wir die aktuelle Neustrukturierung des Asylsystems und wehren uns gegen dessen Verschärfung ob diese nun von der SVP oder der SP propagiert werden.”

Die vollständige Stellungnahme der DJZ finden Sie hier.

 

 

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