“Neue Regeln für Schweizer Unternehmen: Berichterstattung und themenspezifische Sorgfaltspflicht”: Unter diesem Titel hält das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) Ausblick auf die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative.

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Das SKMR stellt die in Kraft tretenden Bestimmungen vor und legt deren Bezug zu Regelungen der EU und der OECD dar. Es stellt fest, dass sich das internationale Umfeld weiterentwickelt.

Wie diese unterschiedlichen Entwicklungen auf Ebene der EU und in anderen Ländern aufzeigen, markiert der indirekte Gegenvorschlag nicht das Ende einer Diskussion, sondern deren Anfang” erwartet das SKMR. “Für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz sind die inter­nationalen Rahmenbedingungen, in denen sich Schweizer Unternehmen bewegen, zentral. Diese Rahmenbedingungen entwickeln sich im Bereich verantwortungsvolle Unternehmensführung derzeit sehr dynamisch. Der Gegenvorschlag enthält ver­schiedene Delegationsnormen, die dem Bundesrat bei der Umsetzung des Gesetzes Spielraum geben, diesen Entwicklungen in dem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen Rechnung zu tragen. Bereits jetzt ist aber abzusehen, dass weitere Schritte auf Gesetzesstufe werden folgen müssen, wenn die Schweiz mit internationalen Entwicklungen auf Dauer nachziehen will.”

 

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