Die Härtefallklausel ist direktdemokratisch stark legitimiert:
Die “Durchsetzungsinitiative”, mit der die SVP auf die Härtefallklausel zielte, wurde am 28. Februar 2016 mit 58,9 Prozent Neinstimmen abgelehnt.

Kein Wunder, wenn die Partei nun nur in der Skandalisierung der Anwendungszahlen eine Hoffnung für eine Neulancierung ihres Anliegens sieht. Pech für sie, dass sich die ersten Zahlen des Bundesamts für Statistik als falsch erwiesen: Es wird viel öfter ausgeschafft, die Härtefallklausel wird viel seltener angewandt, als die erste Zahlenpublikation vorgab.

Das Nein zur Durchsetzungsinitiative war ein Grundsatzentscheid für Verhältnismässigkeit und Vernunft. Die Härtefallklausel stand im Zentrum des Abstimmungskampfs. Wird sich die SVP daran erinnern, dass sie “das Volk” sonst nicht für dumm hält? Der Volksentscheid kam  im Wissen zustande, dass Voraussagen zur praktischen Anwendung der Härtefallklausel Mutmassungen waren. Sinnvoll ist nun, nach einer wohlbemessenen Erfahrungszeit die Praxis zu analysieren und zu beurteilen.

Lesenswert hierzu Daniel Gerny: “Das Strafrecht ist kein Sandkasten.”

Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist in der Bevölkerung stark verankert. Unverhältnismässiges staatliches Zuschlagen ist verpönt. Skandalisierung der Gerichtspraxis wird daran kaum etwas ändern.

Das zeigt sich auch daran, dass der Raserartikel schon wieder in Frage gestellt wird, weil er den Grad des Verschuldens zu wenig gewichte.

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