Pro Senectute ist Partnerorganisation der Allianz der Zivilgesellschaft / Schutzfaktor M. Die Allianz bekämpft die “Selbstbestimmungsinitiative” der SVP, welche den Schutz der Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufheben würde. Pro Senectute ist aus gutem Grund dabei, denn für alte Menschen in der Schweiz steht viel auf dem Spiel. Bereits jetzt erfahren sie oft Diskriminierung und Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Lebensqualität. Der Wegfall des EMRK-Schutzes könnte sich zusätzlich enthemmend auswirken.

“Gesundheitspolitik des Bundesrates verletzt Menschenrechte”: Unter diesem Titel weist Andreas Kley, Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich, auf die starken Argumente zugunsten alter Menschen hin, die die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hervorbringen. Statt sie zu beseitigen, müsste man sie im Gegenteil auch in unserem Land stärker zur Geltung gebracht werden.

Auszug:

“(…) Mit dieser Unterfinanzierung der persönlichen Betreuung durch Ärzte und Pflegefachpersonen und der gleichzeitigen Überversorgung durch Apparatemedizin, Informatik und Pharma verletzt das schweizerische Gesundheitssystem die Menschenrechte. Betroffen sind die noch urteilsfähigen, alten Menschen, die einer solchen Behandlung entgehen wollen, wie auch die urteilsunfähigen Personen, die solchen Einrichtungen ausgesetzt sind. Bund und Kantone missachten das Recht auf (Privat-)Leben sowie das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

In einem das Recht auf Privatleben betreffenden Fall führte der Gerichtshof für Menschenrechte aus, dass den Staaten die positive Pflicht obliegt, die effektive Beachtung der physischen und psychischen Integrität zu sichern (Urteil Hämäläinen, Nr. 37359/09). Alle Staatsgewalten müssen für Normen und Strukturen sorgen, die das Recht auf Leben verwirklichen. Das gilt speziell für den Bereich der Langzeitpflege: Die schutzbedürftigen und dementen Patientinnen und Patienten müssen durch eine angemessene Betriebsausstattung und Organisation vor Vernachlässigung, Misshandlungen und Tötung geschützt werden. (…)”

Mehr zu diesem Thema:

Menschenrechte im Alter: Eine Studie des SKMR.

Immer öfter führen Seniorinnen und Senioren Beschwerde in Strassburg.

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