… vor der die Mehrheit des Nationalrats floh.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die am 6. November 2014 ihre Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorstellte, will einen bewussten, politischen Entscheid, wo die Schranke der Menschenrechte von Ausländern und Ausländerinnen, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben, künftig verläuft. Dieser Entscheid soll durch das Parlament gefällt werden, und danach nötigenfalls durch Volk und Stände: Eine Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative der SVP ist  nicht zu scheuen.

Wer den Entscheid des Nationalrats vorzieht, sollte zur Kenntnis nehmen, dass dieser im zentralen Punkt ein Nicht-Entscheid, eine Flucht aus der Verantwortung ist: Die Mehrheit des Nationalrats schiebt die Verantwortung ans Bundesgericht ab. Er verwarf nämlich den Antrag der SVP, dem Bundesgericht die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Ausweisungsfällen zu verbieten. Da die Schweiz die EMRK nicht gekündigt hat – und sogar die SVP erst jetzt, lange nach der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative, offen die Kündigung der EMRK anstrebt – gilt diese weiter. Der Nationalrat würde es damit auch stillschweigend dem Bundesgericht überlassen, Härtefälle etwa so zu behandeln, wie es die Ständeratskommission vorsieht. Die angeblich „wortgetreue Umsetzung“ garantiert er damit nicht. Das blieb der SVP nicht verborgen, und deshalb kann sie die Durchsetzungsinitiative auch dann nicht zurückziehen, wenn sich die Nationalratsversion durchsetzt.

Viel gäbe es dazu zu sagen, wie unvernünftig und folgenschwer das Auseinanderreissen von Familien sein kann, nachdem der Vater oder die Mutter eine Strafe abgesessen hat. Nicht jede Resozialisierung durch den Strafvollzug misslingt. Es gibt Väter und Mütter, die nach Verbüssung ihrer Strafe ihre Elternaufgabe wieder übernehmen können – und sollen! Die Begründungen der diesbezüglichen Gerichtsurteile, die oft reflexartig skandalisiert werden, müssen endlich bekannt gemacht und diskutiert werden. Es ist der Bedeutung von Grundrechtsschranken durchaus angemessen, dass sich Volk und Stände in einer Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative vertieft damit befassen.

Angst – auch vor der SVP – ist ein schlechter Ratgeber.

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