Kritische Würdigung und ein Vorschlag Giovanni Biagginis

Von einem Mitglied werden wir auf eine Intervention Professor Giovanni Biagginis zum Urteil des Bundesgerichts vom 12.10.2013 betreffend die Tragweite der Ausschaffungsinitiative (Art. 121 Abs. 3-6 BV) hingewiesen: „Über die Auslegung der Bundesverfassung und ihr Verhältnis zur EMRK“ (ZBl 6/2013, S. 316 ff.). Der Autor kritisiert, dass das Bundesgericht durch obiter dicta quasi eine unübliche Rahmenbedingung für die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative schafft, deren Aufnahme durch den Gesetzgeber schwer vorhersehbar ist.

Der Artikel schliesst mit der Hoffnung,

„dass der Bundesgesetzgeber dem Bundesgericht eine Brücke baut, beispielsweise indem er eine Klausel in die Umsetzungsgesetzgebung zu Art. 121 Abs. 3-6 BV einfügt, die das Bundesgericht ausdrücklich ermächtigt, sich gegen eine Wegweisung auszusprechen, wenn in einem Einzelfalll eine Verurteilung durch den EGMR klar absehbar sein sollte.“

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